Für die betreffenden Grundstücke gelte der § 34 BauGB, nach dem sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die gegebene Bebauung einordnen muss. Dies sei hier gegeben, deswegen wurden positive Bauvorbescheide erteilt. Eine Besonderheit in Berlin besteht bzgl. der PKW-Stellplätze. Nach der Berliner Bauordnung müssen keine Stellplätze für ein Wohnungsbauvorhaben mehr nachgewiesen werden. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf versucht allerdings, abweichend davon einen Stellplatzschlüssel von mindestens 0,5 Stellplätzen pro Wohnung durchzusetzen. Diese Stellplätze beziehen sich auf das zu bebauende Grundstück. Weitere Stellplätze sind im öffentlichen Straßenland vorhanden.