Rund um den Mietvertrag
Augen auf vor betrügerischen Wohnungsinseraten oder betrügerischen E-Mails im Namen des Vermieters
+++ 09.02.2021 - Augen auf vor betrügerischen Wohnungsinseraten oder betrügerischen E-Mails im Namen des Vermieters +++
Liebe Mietinteressentinnen, Liebe Mietinteressenten,
in den Medien wurde bereits vielfach über die aktuelle Betrugsmasche berichtet: Betrüger veröffentlichen Wohnungsinserate, die so aussehen wie die von bekannten Wohnungsbaugesellschaften und verlangen im Vorfeld Gebühren für einen Besichtigungstermin oder bieten sogar an, gegen die Entrichtung einer Kaution online einen Mietvertrag abzuschließen.
Kaum ist das Geld überwiesen, sind die angeblichen Vermieter verschwunden – und Ihr Geld auch. Manche nutzen auch mit sogenannten Phishing-Mails Ihre Antworten/Daten o.ä. für weitere betrügerische Handlungen.
Bitte beachten Sie:
- Die STADT UND LAND fordert Mietinteressenten vor Unterzeichnung des Mietvertrages niemals zu Zahlungen auf.
- Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft wird nie Gebühren für Besichtigungen nehmen oder online Mietverträge gegen Kautionsüberweisung abschließen.
- Der Vermietungsprozess der STADT UND LAND sieht nicht das Hochladen von Dokumenten vor der Wohnungsbesichtigung vor.
- Die STADT UND LAND stellt keine Mietverträge zum Herunterladen über einen Link bereit.
- Mietverträge werden bei der STADT UND LAND traditionell in Papierform ausgegeben.
- Achten Sie bei jeder E-Mail genau darauf, wohin ein Button oder ein Text-Link, den Sie anklicken sollen, oder die E-Mail, wenn Sie auf „Antworten“ gehen, führt.
- Betrüger nutzen oft gefälschte Plattformen oder E-Mail-Adressen, die sich vom Original oftmals nur durch einen Buchstabendreher oder ähnliche minimale Abweichungen unterscheiden. Achten Sie deshalb bei jeder Kommunikation darauf, wohin ein Link oder eine Antwort führt und ob der Adressat richtig geschrieben ist.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die E-Mail oder das Wohnungsangebot, welche/s Sie bekommen haben, wirklich von der STADT UND LAND ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.
Ihre STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Hausordnung
Eine Hausordnung ist ein wichtiges Mittel, um das Zusammenleben und Miteinander im Haus gestalten zu können. Kennen alle Mieterinnen und Mieter die dort festgelegten Regelungen und halten sich daran, kann das zu einem guten Verhältnis im Haus beitragen.
Haustierhaltung
Kleintiere wie Zierfische, Kanarienvögel, Hamster etc. – in geringer Zahl – können grundsätzlich in der Wohnung gehalten werden; möchten Sie sich ein anderes Tier wie einen Hund oder eine Katze anschaffen, so ist hierfür die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der übrigen Mieterschaft kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.
Wenn Sie eine Wohnung der STADT UND LAND anmieten möchten, teilen Sie uns bitte unbedingt mit, ob Sie ein Haustier haben, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Kaution
In der Regel ist bei Mietbeginn eine Kaution (Mietsicherheit) zu leisten. Diese Kaution ist maximal bis zu einer Höhe von 3 Monats-Grundmieten (ohne Heiz- und Nebenkostenvorauszahlung) zu leisten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abgeltung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis wird diese Kaution – verzinst gemäß den gesetzlichen Bestimmungen – wieder an den Mieter ausgezahlt.
Weitere Fragen zur Kaution beantworten Ihnen gern die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der STADT UND LAND.
Kündigung des Mietvertrages
Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an die Vermieterin erfolgen und von allen Mietparteien unterzeichnet werden. Die entsprechenden Fristen zwischen Eingang der Kündigung bei der Vermieterin und Ende des Mietverhältnisses finden Sie in der Regel in Ihrem Mietvertrag. Sollte in Ihrem Mietvertrag keine Kündigungsfrist vereinbart sein, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, diese beträgt zzt. 3 Monate.
Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist ist in jedem Falle zu beachten, dass das Kündigungsschreiben Ihrer Vermieterin spätestens am 3. Werktag (Achtung: Auch der Samstag ist ein Werktag!) eines Kalendermonats vorliegen muss. Hier kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Kündigungsschreibens bei der Vermieterin an, nicht auf das Datum des Kündigungsschreibens oder der Abgabe bei der Post.
Bitte denken Sie auch in jedem Fall daran, sich bei dem zuständigen Strom- und Gasversorgungs- sowie Telekommunikationsunternehmen zum Ende der Mietzeit abzumelden. Sollte dies vergessen werden, und die Nachmieterin oder der Nachmieter vergisst seinerseits, sich ordnungsgemäß anzumelden (da ja Strom vorhanden ist), kann es passieren, dass Sie später eine Rechnung über den von Ihrer Nachmieterin oder Ihrem Nachmieter verbrauchten Strom erhalten. In einem solchen Fall kann Ihnen die STADT UND LAND nicht behilflich sein, da Sie selbst den Vertrag mit dem Stromversorger abgeschlossen haben.
Stagnationswasser
Je länger das Wasser in den Leitungen steht, desto höher ist das Risiko, dass sich ungesunde Keime bilden.Wie Sie dabei helfen können, diese Keimbildung zu unterbinden, und so einen aktiven Beitrag zu Ihrer eigenen Gesundheit leisten, können Sie hier nachlesen:
Verkehrssicherung
Die Sicherheit unserer Mieterinnen und Mieter ist uns wichtig. Um diese stets gewährleisten zu können, werden regelmäßige Kontrollen der Verkehrssicherheit im und am Gebäude durchgeführt. Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen wird insbesondere auf das Abstellen von Brandlasten in Fluren und Kellern und auf bauliche Mängel geachtet.
Sofern Mängel bei den Begehungen in den Wohnhäusern festgestellt werden, werden diese umgehend behoben. Wenn es sich um das Eigentum unserer Mieterinnen und Mieter und um einen Verstoß gegen die Hausordnung handelt, fordern wir Sie zur Beseitigung auf. Dies dient der Sicherheit aller Mieterinnen und Mieter. Sollte bei der nächsten Kontrolle die Gefahrenstelle noch immer nicht geräumt sein, folgen weitere Maßnahmen. In Gefahrensituationen, bspw. im Brandfall, kann das Einhalten der Hausordnung Leben retten.
Wir benötigen die Unterstützung aller Mieterinnen und Mieter! Bitte halten Sie die Hausordnung ein, sodass im Falle eines Brandes ein Fluchtweg frei ist. Zusätzlich bitten wir Sie auch bauliche Mängel oder Gefahrenstellen bei dem zuständigen Dienstleister für das Kleinreparaturmanagement zu melden.
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug einer günstigen Mietwohnung in Berlin. Um einen WBS zu erhalten, muss das Nettohaushaltseinkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen. Der WBS ist ausschließlich im jeweiligen Bundesland gültig, in Berlin gelten sogar höhere Einkommensgrenzen als im bundesweiten Durchschnitt.
Den WBS können Sie im Bürgeramt im Bezirk Ihres derzeitigen Wohnsitzes beantragen. Sofern Sie noch nicht in Berlin wohnen, können Sie den Antrag in einem beliebigen Bürgeramt in Berlin stellen.
Sollten Sie sich für eine bestimmte Wohnung auf der Homepage der STADT UND LAND interessieren, können Sie aus den Einträgen direkt ersehen, ob für die Anmietung dieser Wohnung ein WBS erforderlich ist.
Wohnleitfaden für Zuwanderer und fremdsprachige Nachbarinnen und Nachbarn
Wir wünschen uns, dass sich unsere Mieterinnen und Mieter in Ihrem neuen Zuhause wohl fühlen und dass der Kontakt unter den Nachbarinnen und Nachbarn angenehm und respektvoll ist. Deshalb haben wir als Vermieterin in einem Wohnleitfaden Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihnen das Ankommen in Ihrer neuen Nachbarschaft noch weiter erleichtern sollen.