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Die Landeseigenen starten Wahlen zum Mieterrat

Berlin, 7. Juni 2016 - Die Mieterinnen und Mieter in rund 300.000 städtischen Wohnungen sind aufgerufen, sich an den erstmals stattfindenden Wahlen zu den Unternehmensmieterräten zu beteiligen und sich aktiv in die Entwicklung der städtischen Wohnungsbestände einzubringen.

Mit dem Wahlaufruf schließen degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, STADT UND LAND sowie WBM eine intensive Vorbereitungsphase ab und setzen mit der Durchführung von Mieterratswahlen weitere Teile des seit dem 1. Januar 2016 in Berlin geltenden Wohnraumversorgungsgesetzes um.

Ein neuer Mieterrat wird in jeder der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften gebildet. Diese haben im April und im Mai ihre Mieterinnen und Mieter über das neue Gremium und die Durchführung von Wahlen zum Mieterrat informiert und dazu aufgerufen, sich aktiv zu beteiligen.

Jörg Franzen, Vorstandsvorsitzender der GESOBAU AG und Sprecher der städtischen Wohnungsbaugesellschaften: „Mit der Einrichtung von Mieterräten schlagen die Landeseigenen ein völlig neues Kapitel in ihrer Unternehmensgeschichte auf. Die Bereitschaft unserer Mieterinnen und Mieter, sich in die Entwicklung ihrer Nachbarschaften aktiv einzubringen und sich für diese zu engagieren, ist erfreulich groß: Ende Mai sind bereits viele hundert Mieterinnen und Mieter dem Wahlaufruf gefolgt und haben ihr Interesse an einer Kandidatur als Mitglied des Mieterrats angezeigt. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit dieser engagierten Mieterschaft unsere Quartiere auch weiterhin nachhaltig und zum Wohle aller entwickeln werden.“

Die Wohnungsbaugesellschaften haben für die Durchführung der Wahlen in ihren Bestandsgebieten Wahlbezirke gebildet, in denen für jeweils 5.000 bis 8.000 Haushalte ein Mitglied des Mieterrats gewählt wird.

Mieterbeirat und Mieterrat: Aufgaben und inhaltliche Abgrenzung der beiden Gremien
Die demokratisch gewählten und ehrenamtlich tätigen Mieterbeiräte leisten seit Jahren eine wichtige Arbeit zur Vertretung von Mieterinteressen und zur Verwirklichung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen. Die mit Unterstützung der Landeseigenen erfolgende Bildung von neuen Mieterräten ist zu nutzen, um möglichst weitere Mieterinnen und Mieter für die Arbeit in Mieterbeiräten zu gewinnen.

Die Aufgabe der Mieterräte wird sein, die Interessen der Mieterinnen und Mieter zu bündeln und sie gegenüber dem einzelnen Wohnungsbauunternehmen zu vertreten. Der Mieterrat wird sich mit den Planungen des jeweiligen Wohnungsbauunternehmens für Neubau, Modernisierung und Instandsetzung, Quartiersentwicklung sowie Gemeinschaftseinrichtungen befassen. Zudem wird ein Mitglied des Mieterrats bestimmt, das in den Aufsichtsrat des Wohnungsbauunternehmens entsandt wird.

Durchführung der Wahlen

Die Mieterratswahlen finden durch geheime Briefwahl statt. Der Wahlstichtag wird bei den Unternehmen individuell festgelegt, und liegt voraussichtlich im August bzw. September.

Zur rechtskonformen Durchführung der Wahlen wurden in den Unternehmen Wahlkommissionen gebildet, denen Mieterinnen und Mieter sowie Mitarbeiter des Unternehmens angehören. Die Wahlkommission hat die Aufgabe, die Kandidaten zu prüfen und zuzulassen, die Wahllisten zu erstellen, die Vorstellung der Kandidaten zu organisieren, den Wahlstichtag festzulegen, nach der Wahl die Stimmen öffentlich auszuzählen sowie das amtliche Ergebnis festzustellen und zu verkünden. Bei diesen Arbeiten werden die Mitglieder der Wahlkommission von den jeweiligen Wohnungsbauunternehmen unterstützt.

Wer darf aktiv und passiv wählen?

Wahlberechtigt sind Mieterinnen und Mieter über 18 Jahre, die Hauptmieter sind und mindestens seit sechs Monaten ein ungekündigtes Mietverhältnis mit dem jeweiligen Wohnungsbauunternehmen haben. Jeder Haushalt hat nur eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der (Haupt-)Mieter. Die gleichen Voraussetzungen gelten für Mieterinnen und Mieter, die als Mieterrat kandidieren wollen. Darüber hinaus darf es keine Interessenskonflikte aufgrund beruflicher, öffentlicher oder persönlicher Funktionen des Kandidaten bzw. der Kandidatin mit der Arbeit als Mieterrat geben.

Der Mieterrat soll möglichst vielfältig die unterschiedlichen Bevölkerungsschichten repräsentieren, die bei den Landeseigenen leben.

Weiterführende Infos auf den Webseiten der Landeseigenen:

www.degewo.de
www.gesobau.de
www.gewobag.de
www.howoge.de
www.stadtundland.de
www.wbm.de

Pressekontakt:

Frank Hadamczik
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 030 6892-6205
Frank.Hadamczikstadtundlandde

Anja Libramm
Referentin Unternehmenskommunikation
Tel.: 030 6892-6281
Anja.Librammstadtundlandde



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