Verteilerschlüssel dienen der Aufteilung der entstandenen Betriebskosten. Sie gewährleisten ein faires, transparentes und nachvollziehbares Verteilen der Kosten auf jedes einzelne Mietobjekt innerhalb einer Wirtschaftseinheit.
Es gibt unterschiedliche Verteilerschlüssel, die der Vermieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung heranziehen kann. Der Vermieter kann also, unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen in § 556a BGB und der Heizkostenverordnung (anteilige Berechnung nach Verbrauch und Wohnfläche)
- nach Wohnfläche
- nach Verbrauch
- nach Anzahl der Wohnungen
- nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
abrechnen. Der üblichste und gängigste Verteilerschlüssel der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten ist die Abrechnung nach Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Den Verteilerschlüssel können Sie, sofern keine Bruttokaltmiete vereinbart ist, Ihrem Mietvertrag entnehmen.