FAQ Betriebskostenvorauszahlung/ Betriebskostenabrechnung
Die Heizkostenvorauszahlung ist eine im Mietvertrag vereinbarte Vorleistung der Heiznebenkosten, die monatlich vom Mieter an den Vermieter erfolgt. Die Abrechnungsperiode umfasst ein Kalenderjahr. Der Mieter erhält jährlich eine Betriebskostenabrechnung. Die Höhe der monatlichen Zahlungen kann von der Mieterin oder dem Mieter jederzeit unter gewissen Voraussetzungen angepasst werden.