Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt. Sie wird von uns mindestens einmal jährlich aktualisiert.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Internetseiten:
- www.stadtundland.de (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.facility-gmbh.de (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.wobege.de (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.mehrwert-berlin.de (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.wer-radelt-am-meisten.de (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.jobs-mit-perspektive.berlin (Öffnet in einem neuen Tab)
Die öffentlichen Stellen sind gemäß
- der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen,
- dem Gesetz über barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik des Landes Berlin (BIKTG) vom 04.03.2019,
- der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0 vom 21.05.2019),
- Web Content Accessibility Guidelines(WCAG) 2.1
dazu verpflichtet, Internetauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand unserer Internetauftritte.
Konformitätsstatus
Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit. Die o.g. Internetseiten setzen das Content Management System INFOSITE ein.
Methodik der Prüfung: Selbst- und externe Fachbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.1.
Erstelldatum: 13.6.2020
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist bemüht, die o.g. Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die benannten Webseiten sind wegen der nachfolgend beschriebenen Aspekte derzeit nur teilweise mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit vereinbar.
Wir haben die o.g. Internetseiten vom unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund testen lassen. Grundlage für den Test ist die BITV 2.0 vom 21. Mai 2019. Für die Prüfung hat die Prüfstelle mehrere repräsentative Seiten ausgewählt.
Welche Bereiche sind noch nicht barrierefrei?
- Sprache:
1.1 Mehrsprachigkeit: Die Internetseiten sind grundsätzlich einsprachig (Deutsch) konzipiert.
1.2 Einfache Sprache: Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
1.3 Abkürzungen: Wir versuchen weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder aber wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unseren Angeboten auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen. - Visuell notwendige Elemente:
Bilder sind mit einem Alternativtext versehen. Eine umfassende inhaltliche Überprüfung der Texte steht noch aus. Die Überprüfung und eventuell notwendige Änderungen oder Anpassungen erfolgen sukzessive und sind noch nicht abgeschlossen. - Bedienung mit der Tastatur:
Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist bemüht, alle Formulare barrierefrei zu gestalten. Darüber hinaus sollen die o.g. Internetseiten uneingeschränkt mit der Tastatur nutzbar sein. Die Überprüfung und eventuell notwendige Änderungen oder Anpassungen erfolgen sukzessive und sind noch nicht abgeschlossen. - Verlinkungen:
Auf den Internetseiten gibt es noch einige Verlinkungen, die nicht barrierefrei gekennzeichnet sind. Diese werden sukzessive überprüft und entsprechend barrierefrei gestaltet. - Audio- und Videodateien:
Auf den o.g. Internetseiten gibt es Verlinkungen und Einbindungen zu Audio- und Videodateien. Angebote, die vor dem 23. September 2020 eingestellt und seitdem nicht grundlegend überarbeitet wurden, müssen erst bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung bzw. Neuerstellung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Bei allen Angeboten, die nach dem 23. September 2020 eingebunden werden, bemühen wir uns um Barrierefreiheit. - PDF- und MS Office-Dokumente:
Auf den o.g. Internetseiten gibt es Verlinkungen und Einbindungen zu PDF- und MS Office-Dokumenten. Angebote, die vor dem 23. September 2020 eingestellt und seitdem nicht grundlegend überarbeitet wurden, müssen erst bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung bzw. Neuerstellung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Bei allen Angeboten, die nach dem 23. September 2020 eingebunden werden, bemühen wir uns um Barrierefreiheit.
Feedback und Kontakt STADT UND LAND
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der o.g. Internetseiten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie uns gerne per E-Mail, per Post oder telefonisch kontaktieren:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Frau Sylvia Freudenberger
Kontakt
Tel.: 030 68926283
E-Mail-Adresse: inklusionstadtundlandde
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der oben genannten Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.