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Unser Leistbarkeitsversprechen

Bei den sechs landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaften waren die Mieten lange fast unverändert. Zeitgleich steigen die Kosten für Instandhalten, Bauen und Modernisieren seit Jahren immer weiter. Deshalb sind moderate Mietanpassungen leider nicht zu vermeiden.

Gleichzeitig haben wir dem Land Berlin und unseren Mieterinnen und Mietern ein Versprechen gegeben, dass unsere Mieterinnen und Mieter durch Mietanpassungen nicht überfordert werden.

Grundlage dafür ist die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“, die die Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften aktuell mit dem Berliner Senat geschlossen haben. Sie tritt am 1.1.2024 in Kraft. 

Kappung bei 50, 75 oder 100 Euro

Damit die Mieterhöhung niemanden finanziell überfordert, werden für alle Haushalte bestimmte Kappungsgrenzen eingehalten: Bei einer Wohnungsgröße von bis zu 65 m² beträgt die Mieterhöhung maximal 50 Euro pro Monat. Bei Wohnungen mit 65 bis 100 m² wird die Miete um maximal 75 Euro monatlich erhöht. Ab einer Wohnungsgröße von 100 m² zahlen Mieter*innen höchstens 100 Euro mehr im Monat. 

Nicht mehr als 27% des Haushaltsnettoeinkommens für die Nettokaltmiete

Mit dem Leistbarkeitsversprechen stellen wir darüber hinaus sicher, dass Sie nicht mehr als 27 Prozent Ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Nettokaltmiete bezahlen müssen, sofern bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen (gemäß Artikel 2 § 3 Absatz 4 WoVG Berlin) nicht überschritten werden. Bisher lag diese Grenze bei 30 Prozent. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können Sie mit dem WBS-Rechner der Senatsverwaltung überprüfen. 

Mit der Kooperationsvereinbarung haben die Landeseigenen ihr Engagement nun noch einmal ausgeweitet. Die neue Übereinkunft reagiert auf die aktuelle Wohnungsmarktsituation in der Stadt und ist zugleich wesentlicher Baustein der sozialen Neuausrichtung der Berliner Wohnungspolitik.

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