Ihre Wohnung ist Ihnen zu groß oder zu klein geworden, oder Sie würden gerne aus einem anderen Grund umziehen? Dann haben Sie mit dem Wohnungstauschportal der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
Berlins die Möglichkeit, online nach einer passenden Tauschwohnung zu suchen.
Für die Mieterinnen und Mieter bei den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften – und damit auch bei der STADT UND LAND – gibt es dafür seit dem 10. September 2018 ein bundesweit einmaliges Angebot: Das neue Wohnungstauschportal auf www.inberlinwohnen.de. Auf der Plattform treffen sich potenzielle Tauschpartnerinnen und -partner der sechs Landeseigenen degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, STADT UND LAND sowie WBM, die ihre Wohnung gegen eine andere tauschen wollen. Das Besondere daran: Die Nettokaltmieten beider Wohnungen ändern sich bei einem Tausch nicht. Klicken Sie rein!
Das Tauschportal steht nur Mieterinnen und Mietern der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zur Verfügung. Voraussetzung ist: Sie sind Hauptmieterin oder -mieter mit ungekündigtem Mietvertrag. Außerdem muss eine E-Mail-Adresse bei der STADT UND LAND hinterlegt sein, mit der Sie sich als Mieterin oder Mieter im Tauschportal unter www.inberlinwohnen.de verifizieren können.
Ihr Name, die Vertragsnummer und das Datum des Mietbeginns aus Ihrem jetzigen Mietvertrag und die hinterlegte E-Mail-Adresse genügen, um sich online für das Tauschportal anzumelden. Einmal eingeloggt, können Sie festlegen, was für eine Wohnung Sie suchen, z.B.: In welchem Bezirk? Welche Etage? Wie viele Quadratmeter? Wie viele Zimmer? Was darf sie kosten? Mit WBS oder ohne?
Das Portal ist ein Treffpunkt für potenziell tauschwillige Mieterinnen und Mieter aller sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Ein Klick zeigt Ihnen alle Angebote, die zu Ihren Wünschen passen. Das heißt: Je weniger Vorgaben Sie machen, desto größer wird auch die mögliche Auswahl ausfallen. Und es bedeutet auch: Welche Wohnungen zum Tausch angeboten werden, liegt ganz bei den Teilnehmenden. Eine Garantie oder gar einen Anspruch auf Tausch gibt es deshalb nicht. Wer nicht gleich fündig wird, kann aber den sogenannten „Hinweisservice“ aktivieren – und erhält dann eine E-Mail, sobald eine Wohnung neu angeboten wird, die passen könnte.
Haben Sie über das Portal eine potenzielle Tauschpartnerin oder einen potenziellen Tauschpartner gefunden, betreut die STADT UND LAND Sie bei der weiteren organisatorischen Abwicklung, wie z.B. Ihrer Wohnungsabnahme. So können Sie sicher sein, dass alles korrekt und zuverlässig läuft. Die gegenseitige Besichtigung der potenziellen Tauschwohnungen sowie die Vorbereitung und Organisation des Umzugs liegt dann aber in Ihren Händen. Beachten Sie dabei bitte, dass beide Umzüge zeitgleich stattfinden müssen.