Wohnberechtigungsschein
Seit der Anpassung der Einkommensgrenzen haben mehr in Berlin ansässige Menschen Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein (WBS). Prüfen Sie hier, ob Sie die Anforderungen erfüllen.
Mit einem WBS können Sie in eine öffentlich geförderte Wohnung ziehen und in den meisten Fällen eine geringere Miete zahlen. Prüfen Sie hier, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben.
Antragsberechtigt sind Haushalte, deren monatliches Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Der WBS-Rechner des Landes Berlin bietet einen schnellen Überblick.
Grundsätzlich können sie unter folgenden Kriterien einen Wohnberechtigungsschein beantragen:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, oder
Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union, oder
Sie sind Staatsangehörige eines außerhalb der EU liegenden Landes und haben eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr.
Auch Geflüchtete mit subsidiärem Schutz, Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft haben unter Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen von der Berliner Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, welche noch mindestens elf Monate gültig sein müssen, einen Anspruch auf den WBS.
Die Größe der geförderten Wohnung hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab. Alleinlebende Personen können auch eine 2-Zimmer-Wohnung beziehen, sofern diese nicht größer als 50 m² ist. Eine Übersicht zur maximalen Wohnungsgröße finden sie hier.
Der WBS ist in der Regel ein Jahr lang gültig und muss auch bei Bezug der Wohnung noch gültig sein.
In Berlin gibt es je nach Einkommensstufe fünf unterschiedliche Wohnberechtigungsscheine:
Wohnberechtigungsschein | 1-Personen-Haushalt | 2-Personen-Haushalt | Jede weitere volljährige Person | Jedes weitere Kind |
---|---|---|---|---|
WBS100 | 12.000 € | 18.000 € | 4.100 € | 500 € |
WBS140 | 16.800 € | 25.200 € | 5.740 € | 700 € |
WBS160 | 19.200 € | 28.800 € | 6.560 € | 800 € |
WBS180 | 21.600 € | 32.400 € | 7.380 € | 900 € |
WBS220 | 26.400 € | 39.600 € | 9.020 € | 1.100 € |
Wohnberechtigungsschein | WBS100 |
---|---|
1-Personen-Haushalt | 12.000 € |
2-Personen-Haushalt | 18.000 € |
Jede weitere volljährige Person | 4.100 € |
Jedes weitere Kind | 500 € |
Wohnberechtigungsschein | WBS140 |
1-Personen-Haushalt | 16.800 € |
2-Personen-Haushalt | 25.200 € |
Jede weitere volljährige Person | 5.740 € |
Jedes weitere Kind | 700 € |
Wohnberechtigungsschein | WBS160 |
1-Personen-Haushalt | 19.200 € |
2-Personen-Haushalt | 28.800 € |
Jede weitere volljährige Person | 6.560 € |
Jedes weitere Kind | 800 € |
Wohnberechtigungsschein | WBS180 |
1-Personen-Haushalt | 21.600 € |
2-Personen-Haushalt | 32.400 € |
Jede weitere volljährige Person | 7.380 € |
Jedes weitere Kind | 900 € |
Wohnberechtigungsschein | WBS220 |
1-Personen-Haushalt | 26.400 € |
2-Personen-Haushalt | 39.600 € |
Jede weitere volljährige Person | 9.020 € |
Jedes weitere Kind | 1.100 € |
Folgende Einnahmen werden bei der Beantragung des Wohnberechtigungsscheins nicht auf das Einkommen angerechnet:
Kindergeld
Elterngeld
Mutterschutzleistungen
Wohngeld
Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
Steuerfreie Arbeitnehmer-Sparzulage
Ausbildungsvergütung eines Haushaltsangehörigen Kindes
Zusätzlich kann ein besonderer Wohnbedarf geltend gemacht werden. Hierunter fallen Haushalte, die
beispielsweise in sehr beengten Verhältnissen leben,
Menschen über 65 Jahre, die in eine kleinere Wohnung ziehen wollen,
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und darüber, bei drohender Obdachlosigkeit oder
Personen, die in Behelfsunterkünften (z.B. Frauenhäusern) untergebracht sind.
Mit dem WBS-Rechner des Landes Berlin können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben.
Den ausgefüllten WBS-Antrag senden Sie bitte an das Bürger- oder Wohnungsamt Ihres Bezirks. Falls Sie erst nach Berlin ziehen, schicken Sie den Antrag an ein Berliner Wohnungsamt Ihrer Wahl. Den WBS-Antrag können Sie hier downloaden oder direkt online stellen.
Neben dem Antrag sind noch einige weitere Dokumente erforderlich. Eine Übersicht der notwendigen Dokumente finden Sie hier.
Bitte prüfen Sie mit dem WBS-Rechner des Landes Berlin vorab, ob Sie über einen Anspruch auf einen WBS verfügen.
Falls Sie keinen Anspruch auf einen WBS haben, haben Sie die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Seit dem 01. Januar 2023 ist das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Dadurch werden deutlich mehr Haushalte unterstützt und die Wohnkostenbelastung gesenkt. Das durchschnittliche
Weitere Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite des Berliner Senats.