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Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH und alle Tochtergesellschaften des Konzerns wirken Betrug, Korruption und jeglichen Erscheinungsformen von Wirtschaftskriminalität entgegen. Zum Selbstverständnis des Unternehmens gehören dabei ein gesetzestreues Verhalten sowie Werteorientierung und Transparenz. Deshalb wurde ein Compliance Management System (CMS) eingerichtet, ein Teil davon ist die Bestellung einer externen anwaltlichen Ombudsperson.
Als Ombudsperson ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für interne und externe Hinweispersonen, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen wie etwa gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz geben können.
Neben Rechtsanwalt Dr. Frank steht auch immer eine Rechtsanwältin als Ansprechpartnerin für Hinweispersonen zur Verfügung.
Die Ombudsperson und alle Mitarbeitenden der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudsperson gibt Informationen nur dann an die Funktion Compliance der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen.
Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsperson Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden. Ein persönliches Gespräch mit der Ombudsperson ist nach Terminvereinbarung möglich.
Geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur Ombudsperson aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.