
FS-PP Berlin
Dr. David Albrecht
Externe Ombudsperson
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin
Adresse in Google Maps öffnenTel.: +49 (0) 30 3186853

Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH und alle Tochtergesellschaften des Konzerns wirken Betrug, Korruption und jeglichen Erscheinungsformen von Wirtschaftskriminalität entgegen. Zum Selbstverständnis des Unternehmens gehören dabei ein gesetzestreues Verhalten sowie Werteorientierung und Transparenz.
Im Konzern STADT UND LAND wurde eine interne Compliance-Beauftragte sowie eine externe Ombudsperson bestellt; alle Ansprechpersonen stehen beratend zur Seite, nehmen aber auch konkrete Hinweise entgegen. Um transparent und gesetzestreu zu agieren, wurde ein umfassendes Compliance Management System (CMS) implementiert.
Anlässlich der Einführung der EU-Hinweisgeberrichtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde das Compliance-System der STADT UND LAND hinsichtlich des Hinweisgebersystems zum 1. September 2022 angepasst.
Compliance unterstützt das unternehmerische Handeln, das durch Integrität, Professionalität, Transparenz und Nachhaltigkeit geprägt ist. In den vergangenen Jahren wurden in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung wirksame Vorkehrungen geschaffen, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu kommunizieren und weitestgehend zu vermeiden.
Im Jahr 2024 wurde durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems der STADT UND LAND nach IDW PS 980 n.F. festgestellt.
Zur Einhaltung der Regeln hat das Unternehmen interne Compliance-Beauftragte sowie eine externe Ombudsperson bestellt, die Hinweise auf Wunsch streng vertraulich entgegennehmen und diesen nachgehen.
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© STADT UND LAND
Lena Schemm
Interne Compliance-Beauftragte
Tel.: +49 (0) 30 68926356
E-Mail: Compliance@stadtundland.de

Dr. David Albrecht
Externe Ombudsperson
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Sophia Hoffmeister
Externe Ombudsperson
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Website: FS-pp Berlin – Frank Auffermann Vogel Albrecht - Partnerschaft von Rechtsanwälten mbBDieser Link führt zu einer externen Seite
Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH sowie alle Tochtergesellschaften des Konzerns setzen sich aktiv gegen Betrug, Korruption und jegliche Formen von Wirtschaftskriminalität ein. Ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensphilosophie ist hierbei ein gesetzestreues Handeln, verbunden mit Werteorientierung und Transparenz. Aus diesem Grund wurde ein Compliance Management System (CMS) etabliert, zu dem auch die Berufung einer externen anwaltlichen Ombudsperson gehört.
Als Ombudsperson ist Rechtsanwalt Dr. Albrecht Ansprechpartner für interne und externe Hinweispersonen, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen wie etwa gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz geben können.
Neben Rechtsanwalt Dr. Albrecht steht auch immer Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister als Ansprechpartnerin für Hinweispersonen zur Verfügung.
Die Ombudsperson und alle Mitarbeitenden der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudsperson gibt Informationen nur dann an die Funktion Compliance der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen.
Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Albrecht als Ombudsperson Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden. Ein persönliches Gespräch mit der Ombudsperson ist nach Terminvereinbarung möglich.
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur Ombudsperson aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.
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© FS-PP BKMS
Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.
Bitte informieren Sie sich auch über die Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.