Hilfe- und Beratungsangebote für Mieterinnen und Mieter
Sie haben auf Grund von nicht geleisteten Mietzahlungen eine Zahlungsaufforderung oder sogar eine fristlose Kündigung erhalten? Sie fühlen sich überfordert von Formularen, brauchen Unterstützung und wissen aber nicht genau, wohin Sie sich wenden können oder brauchen Unterstützung bei der Bewältigung Ihres Alltags?
1. Unser Leistbarkeitsversprechen
Mit dem sogenannten Leistbarkeitsversprechen stellen wir sicher, dass Sie nicht mehr als 27 Prozent Ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Nettokaltmiete bezahlen müssen, sofern bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen (gemäß Artikel 2 § 3 Absatz 4 WoVG Berlin) nicht überschritten werden. Bisher lag diese Grenze bei 30 Prozent. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können Sie mit dem WBS-Rechner der Senatsverwaltung überprüfen.
Am 25.11.2022 hat der Bundesrat das Wohngeld-Plus-Gesetz abschließend beschlossen. Damit kann das Gesetz am 01.01.2023 in Kraft treten. Durch das Gesetz sollen rund 2 Mio. Haushalte, hiervon 1,4 Mio. Haushalte erstmalig oder erneut, einen Wohngeldanspruch haben. Der Auszahlungsbetrag soll von durchschnittlich rund 180 EUR pro Monat auf rund 370 EUR pro Monat steigen.
Sie haben auf Grund von nicht geleisteten Mietzahlungen eine Zahlungsaufforderung oder sogar eine fristlose Kündigung erhalten. Im Rahmen einer aufsuchenden Beratung unseres Tochterunternehmens SOPHIA Berlin GmbH bieten Ihnen die Mietschuldnerinnen- und Mietschuldnerberater des Unternehmens individuelle Einzelberatungen über persönliche Vor-Ort- Besuche an, um mit Ihnen Möglichkeiten
zum Abbau der Forderung,
zur Rücknahme der fristlosen Kündigung oder
evtl. zur Abwendung der Räumung
zu klären.
Beratung zu wirtschaftlichen Hilfen wie
Wohngeld
Klärung von Ansprüchen
unterstützende Hilfe bei erforderlichen Antragstellungen
unterstützende Hilfe beim Ausfüllen von Formularen
Aber auch für Anliegen wie Weitervermittlung an Fachdienste, die Unterstützung im Umgang mit Behörden und Ämtern sowie Hilfen zur Alltagsbewältigung können Sie sich an SOPHA wenden.
Die SOPHIA Berlin GmbH ist ein Tochterunternehmen der STADT UND LAND und versteht sich als sozialer Dienstleister für Mieter und Mieterinnen, Wohnungsunternehmen und Sozialpartner. Neben einem Hausnotruf und Betreuungskonzept für Ältere durch ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bietet SOPHIA Beratungsangebote für alle Mieter und Mieterinnen, wie die Sozial- und Mietschuldnerberatung oder die Beratung zur Wohnraumanpassung. Mit Servicewohnen und der Betreuung von Nachbarschaftstreffs sollen „Orte der Begegnung“ für Bürger*innen geschaffen werden. Regelmäßig kommen weitere Angebote dazu, die generationsübergreifend Bewohner*innen und auch deren Wohnquartieren guttun. SOPHIA hilft mit Engagement, Herz und Sicherheit – Menschen wie Unternehmen.
Ab sofort bieten wir jeden Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr eine Seniorensprechstunde an. In dieser Zeit stehen wir Seniorinnen und Senioren und ihren Angehörigen für Fragen und Anliegen rund um das Thema Alter zur Verfügung, z.B. bei baulichen Veränderungen in der Wohnung oder bei der Beantragung eines Pflegegrades. Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr Informationen zu erhalten. Bei Bedarf vermitteln wir notwendige Unterstützungsangebote oder benennen Ihnen auch mögliche Ansprechpartner bzw. Institutionen für weiterführende Hilfen.
Ab sofort bietet SOPHIA neue digitale Zugangswege für Ratsuchende: Mieter*innen können Beratungsleistungen zu verschiedensten Themen direkt im Internet buchen und als Online-Beratungen mit/ohne Videofunktion oder als Telefonberatungen in Anspruch nehmen. Damit werden niedrigschwellige, ortsunabhängige Angebote geschaffen, die bequem Zuhause oder an anderen ruhigen Orten genutzt werden können.
Das aktuelle Online-Angebot umfasst:
Sozial-Beratungen (für Mieter*innen von kommunalen Partnerunternehmen)
Mietschuldner-Beratungen (für Mieter*innen von kommunalen Partnerunternehmen)
Beratungen zum SOPHIA-Hausnotrufsystem
Beratungen zur Wohnraumanpassung (für Mieter*innen von kommunalen Partnerunternehmen)
Zentrale Beratungsstelle für alle Mietparteien der Landeseigenen Wohnungsunternehmen
Seit März 2024 gibt es für alle Mieterinnen und Mietern der landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins ein neues Beratungs- und Unterstützungsangebot: Eine neue zentrale Ombudsstelle. Sie ergänzt die seit langem bestehenden, vielfältigen Beratungsmöglichkeiten, die die Landeseigenen für ihre Mietenden bereits anbieten. Insbesondere Anliegen zur Kooperationsvereinbarung oder dem Wohnraumversorgungsgesetz werden zukünftig durch die neue Ombudsstelle bearbeitet.
Mit dem Betrieb der Ombudsstelle ist die erfahrene Mieterberatungsgesellschaft asum (Angewandte Stadtforschung und unabhängige Mieterberatung) von der Wohnraumversorgung Berlin, AöR (WVB) für das Land Berlin beauftragt.