Rund um den Mietvertrag
Eine Hausordnung ist ein wichtiges Mittel, um das Zusammenleben und Miteinander im Haus gestalten zu können. Kennen alle Mieterinnen und Mieter die dort festgelegten Regelungen und halten sich daran, kann das zu einem guten Verhältnis im Haus beitragen.
→STADT UND LAND Hausordnung[PDF]Dieser Link führt zu einem Pdf Dokument
Kleintiere wie Zierfische, Kanarienvögel, Hamster etc. – in geringer Zahl – können grundsätzlich in der Wohnung gehalten werden; möchten Sie sich ein anderes Tier wie einen Hund oder eine Katze anschaffen, so ist hierfür die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der übrigen Mieterschaft kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.
Wenn Sie eine Wohnung der STADT UND LAND anmieten möchten, teilen Sie uns bitte unbedingt mit, ob Sie ein Haustier haben, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
In der Regel ist bei Mietbeginn eine Kaution (Mietsicherheit) zu leisten. Diese Kaution ist maximal bis zu einer Höhe von 3 Monats-Grundmieten (ohne Heiz- und Nebenkostenvorauszahlung) zu leisten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abgeltung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis wird diese Kaution – verzinst gemäß den gesetzlichen Bestimmungen – wieder an den Mieter ausgezahlt.
Weitere Fragen zur Kaution beantworten Ihnen gern die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der STADT UND LAND.
Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an die Vermieterin erfolgen und von allen Mietparteien unterzeichnet werden. Die entsprechenden Fristen zwischen Eingang der Kündigung bei der Vermieterin und Ende des Mietverhältnisses finden Sie in der Regel in Ihrem Mietvertrag. Sollte in Ihrem Mietvertrag keine Kündigungsfrist vereinbart sein, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, diese beträgt zzt. 3 Monate.
Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist ist in jedem Falle zu beachten, dass das Kündigungsschreiben Ihrer Vermieterin spätestens am 3. Werktag (Achtung: Auch der Samstag ist ein Werktag!) eines Kalendermonats vorliegen muss. Hier kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Kündigungsschreibens bei der Vermieterin an, nicht auf das Datum des Kündigungsschreibens oder der Abgabe bei der Post.
Bitte denken Sie auch in jedem Fall daran, sich bei dem zuständigen Strom- und Gasversorgungs- sowie Telekommunikationsunternehmen zum Ende der Mietzeit abzumelden. Sollte dies vergessen werden, und die Nachmieterin oder der Nachmieter vergisst seinerseits, sich ordnungsgemäß anzumelden (da ja Strom vorhanden ist), kann es passieren, dass Sie später eine Rechnung über den von Ihrer Nachmieterin oder Ihrem Nachmieter verbrauchten Strom erhalten. In einem solchen Fall kann Ihnen die STADT UND LAND nicht behilflich sein, da Sie selbst den Vertrag mit dem Stromversorger abgeschlossen haben.
Die Preise für Energie sind gestiegen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken. Wir erklären hier, welche das sind. Außerdem hier: FAQ zum Thema Betriebskosten.
Zu unseren Hinweisen rund um die Themen Energie und Betriebskosten.
Klimaschutz und die Senkung des CO2-Ausstoßes sind wichtige Ziele der Wohnungswirtschaft. In diesem Zusammenhang wurde im November 2021 eine neue Heizkostenverordnung (HKVO) beschlossen. Die Heizkostenverordnung regelt u. a. die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in den Mietwohnungen.
Ziel der neuen HKVO ist es, den Energieverbrauch in Wohngebäuden zu senken. Dies soll durch einen bewussteren Verbrauch von Heizung und Warmwasser erreicht werden.
Die Sicherheit unserer Mieterinnen und Mieter ist uns wichtig. Um diese stets gewährleisten zu können, werden regelmäßige Kontrollen der Verkehrssicherheit im und am Gebäude durchgeführt. Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen wird insbesondere auf das Abstellen von Brandlasten in Fluren und Kellern und auf bauliche Mängel geachtet.
Sofern Mängel bei den Begehungen in den Wohnhäusern festgestellt werden, werden diese umgehend behoben. Wenn es sich um das Eigentum unserer Mieterinnen und Mieter und um einen Verstoß gegen die Hausordnung handelt, fordern wir Sie zur Beseitigung auf. Dies dient der Sicherheit aller Mieterinnen und Mieter. Sollte bei der nächsten Kontrolle die Gefahrenstelle noch immer nicht geräumt sein, folgen weitere Maßnahmen. In Gefahrensituationen, bspw. im Brandfall, kann das Einhalten der Hausordnung Leben retten.
Wir benötigen die Unterstützung aller Mieterinnen und Mieter! Bitte halten Sie die Hausordnung ein, sodass im Falle eines Brandes ein Fluchtweg frei ist. Zusätzlich bitten wir Sie auch bauliche Mängel oder Gefahrenstellen bei dem zuständigen Dienstleister für das Kleinreparaturmanagement zu melden.
Film: Das Zuhause beginnt im Treppenhaus - so schützen Sie sich und andere
Nutzerinformation Rauchwarnmelder
Im Brandfall breitet sich der tödliche Rauch schnell und oft unbemerkt in der gesamten Wohnung aus. Ein Rauchmelder schützt Sie und Ihr Zuhause, denn er warnt frühzeitig vor Brandrauch, vor allem im Schlaf, wenn der menschliche Geruchssinn nicht aktiv ist. Hier finden Sie einige Hinweise zur Nutzung unserer Rauchwarnmelder.
Seitdem die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein angepasst worden sind, haben mehr Berlinerinnen und Berliner Anspruch auf den sogenannten WBS.
Wir wünschen uns, dass sich unsere Mieterinnen und Mieter in Ihrem neuen Zuhause wohl fühlen und dass der Kontakt unter den Nachbarinnen und Nachbarn angenehm und respektvoll ist. Deshalb haben wir als Vermieterin in einem Wohnleitfaden Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihnen das Ankommen in Ihrer neuen Nachbarschaft noch weiter erleichtern sollen.
Wohnleitfaden für Zuwanderer und fremdsprachige Nachbarinnen und Nachbarn