Verbrauchsinformationen zu Warmwasser und Heizung
In Ihrer Verbrauchsübersicht erhalten Sie die folgenden Informationen:
Die eigenen Verbräuche von Heizung und Warmwasser des letzten Monats angegeben in Kilowattstunden
Der Vergleich des aktuellen Verbrauchs mit dem Verbrauch des vorherigen Monats sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres (soweit bereits erhoben)
Einen Vergleich Ihres Verbrauchs mit einem durchschnittlichen Verbrauchswert
Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Informationen zu Ihren aktuellen Verbräuchen von Warmwasser und Heizung zu erhalten:
Per Briefpost
Elektronisch, z.B. über das von Ihrem Messdienstunternehmen zur Verfügung gestellten Web-Portal
Die erste Verbrauchsinformation erhalten Sie in der Regel auf dem postalischen Weg. In Ihrem ersten Anschreiben erfahren Sie welche digitale Lösung, von welchem Anbieter für Sie zur Verfügung steht.
Sofern es Ihnen möglich ist, empfehlen wir in Hinblick auf eine kosten- und umweltfreundliche Lösung, die elektronische Verbrauchsübersicht zu nutzen.
Ab dem Jahr 2022 erhalten Sie Ihre Verbrauchsinformationen monatlich.
Die Kosten, die für die Erstellung der Verbrauchinformationen anfallen sind umlagefähige Betriebskosten. Sie werden im Rahmen Ihrer Betriebskostenabrechnung abgerechnet.
In Ihrem ersten Anschreiben des Messdienstunternehmens sind die anfallenden Kosten aufgeführt.
Die Zustellung der Verbrauchinformationen über den postalischen Weg ist etwas kostenintensiver als die digitale Verbrauchsübersicht. Sofern es Ihnen möglich ist, empfehlen wir in Hinblick auf eine kosten- und umweltfreundliche Lösung, die elektronische Verbrauchsübersicht zu nutzen.
Durch Ihren Verbrauch von Warmwasser sowie durch Ihr Heizverhalten können Sie aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ein bewusstes Heizverhalten und ein bewusster Verbrauch von Warmwasser können dazu beitragen weniger Energie zu beanspruchen. Mithilfe der monatlich zur Verfügung gestellten Informationen zu Ihren Verbräuchen können Sie diese stets im Blick behalten und ggf. anpassen. Dies ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern kann sich auch positiv auf Ihre verbrauchsabhängigen Betriebskosten auswirken.
Informationen und Tipps für ein gesundes Heizverhalten finden Sie hier:
→Flyer Heizen und Lüften[PDF]Dieser Link führt zu einem Pdf Dokument
Wenn Sie bisher noch kein Schreiben zu Ihren Verbräuchen erhalten haben, ist Ihre Wohnung eventuell noch nicht mit fernablesbaren Messgeräten ausgestattet. In diesem Fall kann Ihnen noch keine monatliche Verbrauchsinformation zugestellt werden. Die Ausstattung aller Wohnungen mit fernablesbaren Messgeräten erfolgt grundsätzlich bis Ende 2026. Ihre jährlichen Verbräuche sind jedoch bereits auf Ihrer Betriebskostenabrechnung einsehbar.
Die Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) ist durch die Heizkostenverordnung für Immobilieneigentümer verpflichtend. Die STADT UND LAND ist demnach als Vermieterin verpflichtet ihren Mieterinnen und Mietern eine Verbrauchsinformation zukommen zu lassen.
Nur der Gebäudeeigentümer oder ein von ihm beauftragtes Messdienstunternehmen darf die Daten aus fernablesbaren Messgeräten erheben, speichern und verwenden, soweit dies erforderlich ist für
- die Erfüllung der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung und zur Abrechnung mit dem Nutzer nach § 6 HeizkostenV oder
- zur Erfüllung der Informationspflichten nach § 6a HeizkostenV
Weitere Informationen zur Heizkostenverordnung finden Sie unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/verordnung-ueber-die-aenderung-der-heizkostenverordnung.html