STADT UND LAND Wohnen

Energie und Betriebskosten

Die Preise für Energie sind gestiegen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken. Wir erklären hier, welche das sind.

Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung

Wer kann, sollte die Betriebskostenvorauszahlung anpassen und damit jetzt schon jeden Monat etwas für mögliche Nachzahlungen ansparen. Außerdem hier: FAQ zum Thema Betriebskostenvorauszahlung und Betriebskostenabrechnung.

Monatliche Verbrauchsinformationen

Manchmal weiß man gar nicht so richtig, ob dass, was man verbraucht viel oder wenig ist. Diese Einordnung ist oftmals erst durch einen Vergleich möglich. Deshalb erhalten Sie seit dem Jahr 2022 von uns monatlich Ihre Verbrauchsinformationen. Welche Informationen diese Verbrauchsübersicht enthält, können Sie hier nachlesen.

Energieverbräuche 2021 und zu erwartende Kostensteigerungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) festgelegt, dass VermieterInnen allen MieterInnen Informationen zu ihren Energieverbräuchen und -kosten im Jahr 2021 sowie zu den zu erwartenden Kostensteigerungen zusenden. Wir haben die zu erwartenden Fragen und deren Antworten für Sie zusammengestellt.

Energiepreisbremsen

Durch die Bundesregierung wurden Gesetze für die Energiepreisbremsen (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG – und Strompreisbremsengesetz – StromPBG) beschlossen und am 15.12.2022 vom Bundestag verabschiedet. Diese Gesetze für die Rabattierung von Strom, Gas- und Wärmeversorgung traten somit am 24.12.2022 in Kraft und haben eine Gültigkeit bis zum 30.04.2024.

Energiespartipps

Energie sparen ist oft ganz einfach. Alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben für Sie eine Seite im Internet mit vielen Tipps und Hinweisen erstellt. Lesen Sie sich alles in Ruhe durch – und probieren Sie es aus.

FAQ Betriebskostenvorauszahlung/ Betriebskostenabrechnung

Die Heizkostenvorauszahlung ist eine im Mietvertrag vereinbarte Vorleistung der Heiznebenkosten, die monatlich vom Mieter an den Vermieter erfolgt. Die Abrechnungsperiode umfasst ein Kalenderjahr. Der Mieter erhält jährlich eine Betriebskostenabrechnung.

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mieteranschreiben EnSikuMaV und EWSG

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) festgelegt, dass VermieterInnen allen MieterInnen Informationen zu ihren Energieverbräuchen und -kosten im Jahr 2021 sowie zu den zu erwartenden Kostensteigerungen zusenden. Wir haben die zu erwartenden Fragen und deren Antworten für Sie zusammengestellt.

Rechtzeitig miteinander reden!

Falls Sie durch die Kostensteigerungen für Energie trotz aller Bemühungen zu sparen in eine finanzielle Notlage geraten: Reden Sie rechtzeitig mit uns! Genauso, wie bei Corona, lassen wir unsere Mieterinnen und Mieter nicht allein und werden nach Prüfung der Umstände eine gemeinsame Lösung finden!

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