Die Heizkostenvorauszahlung ist eine im Mietvertrag vereinbarte Vorleistung der Heiznebenkosten, die monatlich vom Mieter an den Vermieter erfolgt. Die Abrechnungsperiode umfasst ein Kalenderjahr. Der Mieter erhält jährlich eine Betriebskostenabrechnung.
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, dient dazu, die Kosten, welche durch den Ausstoß von CO2 entstehen (zum Beispiel durch Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl), zwischen der vermietenden und mietenden Partei aufzuteilen.
Energie sparen ist oft ganz einfach. Alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben für Sie eine Seite im Internet mit vielen Tipps und Hinweisen erstellt. Lesen Sie sich alles in Ruhe durch – und probieren Sie es aus.
Manchmal weiß man gar nicht so richtig, ob dass, was man verbraucht viel oder wenig ist. Diese Einordnung ist oftmals erst durch einen Vergleich möglich. Deshalb erhalten Sie seit dem Jahr 2022 von uns monatlich Ihre Verbrauchsinformationen. Welche Informationen diese Verbrauchsübersicht enthält, können Sie hier nachlesen.
Rechtzeitig miteinander reden!
Falls Sie durch die Kostensteigerungen für Energie trotz aller Bemühungen zu sparen in eine finanzielle Notlage geraten: Reden Sie rechtzeitig mit uns! Genauso, wie bei Corona, lassen wir unsere Mieter*innen nicht allein und werden nach Prüfung der Umstände eine gemeinsame Lösung finden!