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Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG

Was ist das und worum genau geht es?

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, dient dazu, die Kosten, welche durch den Ausstoß von CO2 entstehen (zum Beispiel durch Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl), zwischen der vermietenden und mietenden Partei aufzuteilen. Das Ziel ist, Anreize zu schaffen, dazu beizutragen, den CO2-Ausstoß zu verringern, indem beide Parteien energieeffizienter handeln. So soll der Klimaschutz vorangetrieben und die Kosten für den CO2-Ausstoß gerechter verteilt werden.

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