FAQ Betriebskostenvorauszahlung/ Betriebskostenabrechnung

Unsere Mieter*innen erhalten jährlich eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Die Abrechnungsperiode umfasst ein Kalenderjahr, kann jedoch bei unterjährigem Ein- oder Auszug kürzer sein. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen sind im Mietvertrag vereinbarte Vorleistungen, für regelmäßig anfallende Betriebs- und Heizkosten, die monatlich vom Mietenden an den Vermietenden geleistet werden. Die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen kann von unseren Mietenden unter gewissen Voraussetzungen angepasst werden.

Allgemeines

Betriebskostenvorauszahlung

Betriebskostenabrechnung

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