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Balkonkraftwerke liegen derzeit voll im Trend. Bei der Installation von Balkon-Photovoltaikanlagen durch Mieter*innen sind einige Dinge zu beachten.

Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke liegen derzeit voll im Trend. Nicht nur aufgrund der immer weiter steigenden Energiekosten, sondern auch, weil sie in Deutschland mit teilweise bis zu 500 Euro gefördert werden. Wir freuen uns über das Interesse unserer Mieter*innen an einer Balkon-Photovoltaikanlage, um mit der Erzeugung von klimafreundlichem Strom zur Energiewende beizutragen. Grundsätzlich ist die Installation einer Balkon-Photovoltaikanlage durch Mieter*innen möglich.

Hinweise und Voraussetzungen

Von der STADT UND LAND werden ausschließlich handelsübliche, steckerfertige Komplettanlagen mit CE-Kennzeichnung und einer Maximalleistung von 600 Watt genehmigt. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur Komplettsysteme, bestehend aus Solarmodul, Wechselrichter und Anschlusskabel verwendet werden. Das Anschlusskabel muss mit einem Wielandstecker versehen sein. Die verwendeten Systeme dürfen nur für die Stromversorgung der selbst angemieteten Wohnung verwendet werden. 

Montage

Durch die Montage der Anlage dürfen keine Schäden am Bauwerk entstehen. Das Anbohren von Wänden, Fassadenteilen, Fensterelementen oder Balkonbrüstungen, Geländern, Balkonfußböden oder auch Terrassenfußböden ist nicht gestattet, konstruktive- und statische Eingriffe am Baukörper sind nicht zulässig.

Anschluss

Ob eine Balkon-Photovoltaikanlage an den vorhandenen, wohnungseigenen Stromkreis angeschlossen werden kann, muss vor der Installation durch eine Fachfirma geprüft werden. Alle Kosten für die Elektro-Überprüfung und die Nachrüstung einer geeigneten Wielandbalkonsteckdose sowie der erforderlichen Zuleitungen sind durch die Mieter*innen zu tragen. Eine bestätigte Fachunternehmererklärung (Stempel und Unterschrift) der Firma über die ausgeführten Arbeiten ist der STADT UND LAND nach Installation zu übergeben.

Verantwortung im Betrieb

Für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Befestigung der Balkon-Photovoltaikanlage während des Betriebs sind die Mieter*innen verantwortlich. Ihnen obliegt die regelmäßige Verkehrssicherung für die installierte Anlage. Dabei ist auf die Gewährleistung der ordnungsmäßigen Befestigung, lose Teile, optische Auffälligkeiten an der Elektroanlage und Solarpaneele in Augenschein zu nehmen. Bei Notwendigkeit ist eine Fachfirma hinzuzuziehen.

Rückbau

Spätestens mit Ende des bestehenden Mietverhältnisses verpflichten sich Mieter*innen zur Demontage und Beräumung der von ihnen installierten Photovoltaikanlage. Die Wielandbalkonsteckdose ist durch eine Standardsteckdose auszutauschen. Sollten in diesem Zusammenhang Beschädigungen festgestellt werden, verursacht durch eine nicht ordnungsgemäße Montage oder Demontage, sind Mieter*innen verpflichtet, auch diese vollständig zu beseitigen. Bei notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen an Fassaden und Balkonen ist bei Notwendigkeit die Anlage ebenfalls durch Sie (vorübergehend) auf eigene Kosten zu demontieren und auch wieder zu montieren.

Versicherung

Die Installation und der Betrieb der Balkon-Photovoltaikanlage müssen in die private Haftpflichtversicherung der Mieter*innen aufgenommen oder dafür eine Haftpflichtversicherung zusätzlich abgeschlossen werden. Der Nachweis darüber muss der STADT UND LAND vorgelegt werden. Darüber hinaus empfehlen wir Mieter*innen, ihre Hausratversicherung darüber zu informieren. Eine Haftung durch die Vermieterin wird nicht übernommen.

Anmeldung der Balkon-Photovoltaikanlage

Mieter*innen müssen die Balkon-Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur anmelden (Gesetzliche Grundlage: Energiewirtschaftsgesetz). Vor dem Betrieb der Photovoltaikanlage müssen Mieter*innen die Balkon-Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber (i. d. R. Stromnetz Berlin) anmelden, der Netzbetreiber kann auch über den mietereigenen Energieversorger erfragt werden. 

Ggf. ist der Austausch des Stromzählers erforderlich und wird durch den Netzbetreiber i. d. R. kostenfrei durchgeführt. Dies entscheidet jedoch der Netzbetreiber. Die Beantragung erfolgt durch die Mieter*innen.

Einzureichende Unterlagen

Sollten Sie sich für eine Balkon-Photovoltaikanlage entscheiden, sind zusammenfassend für eine Genehmigung unter Vorbehalt folgende Dokumente vor der Installation erforderlich: 

1. Art und Größe der Anlage mit Herstellerangaben (Produktdatenblatt) sowie
   Angaben zum Aufstellort – Art und Lage der Befestigung/Montage der
   Anlage, ggf. mit einer Skizze.

2. Fachunternehmererklärung der Elektrofachfirma über einen möglichen
   Anschluss an die Elektroanlage/Stromverteilung.

3. Erklärung bzw. Nachweis über Haftpflichtversicherung.

Folgende Dokumente sind nach der Installation erforderlich und der STADT UND LAND unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten nachzureichen:

4. Fachunternehmererklärung der Firma über die ausgeführten Arbeiten nach
   Installation. 

5. Anmeldebescheinigung der Anlage im Marktstammdatenregister der
   Bundesnetzagentur.

6. Anmeldebescheinigung beim zuständigen Netzbetreiber
   (i. d. R. Stromnetz Berlin).

7. Erklärung bzw. Nachweis über Hausratversicherung.

Mieter*innen, die eine Balkon-Photovoltaikanlage errichten möchten, bitten wir die genannten Unterlagen vor Antragstellung und unmittelbar nach der Installation jeweils gebündelt an ihre/n Kundenbetreuer*in zu senden.

Schriftliche Vereinbarung

Die schriftliche Genehmigung zur Aufstellung der Balkon-Photovoltaikanlage kann nach Vorliegen der aufgeführten Unterlagen in den Punkten 1 bis 3 seitens der STADT UND LAND unter Vorbehalt erteilt werden.

Hierzu erhalten Sie nach Prüfung eine schriftliche Vereinbarung.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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