Bauvorhaben: Körnerstraße 48 in Berlin-Steglitz Baubeginn: Juli 2025
Auf dem Grundstück der Körnerstr. 48 in Berlin-Steglitz wird eine Blockranderschließung durch den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 24 Wohnungen und vier Gewerbeeinheiten geplant. Zudem werden Grünanlagen im Vorgarten und Hof, begrünte Dachflächen sowie Fassadenbegrünung im Hof und Dachgarten geschaffen. Die Errichtung des Gebäudes erfolgt direkt an den Giebelwänden des Nachbargebäudes Knausstraße 2 und Körnerstraße 47. Das Gebäude ist unterkellert. Im Innenhof wird ein Spielplatz für Kleinkinder mit Sandkasten und Grünanlage errichtet.
19 Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen
5 Drei-Zimmer-Wohnungen
insgesamt 14 barrierefreie Wohnungen
insgesamt 18 Wohnungen für Mieter*innen mit WBS
Jede Wohnung erhält eine Loggia mit geschosshoher Verglasung oder eine Terrasse.
Der Zugang zu den oberen Geschossen bzw. dem Untergeschoss erfolgt über einen Aufzug bzw. das Treppenhaus.
4 Gewerbeeinheiten
14 Fahrradabstellplätze
Spielplatz im Innenhof
energetischer Standard nach GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Die Mietpreisgestaltung richtet sich nach der jeweiligen gültigen Kooperationsvereinbarung zwischen den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und dem Gesellschafter Land Berlin. Etwa die Hälfte der Wohnfläche wird mit Fördermitteln des Landes Berlin finanziert. Diese Wohnungen werden an Inhabende eines Wohnberechtigungsscheins vermietet.
Zweite Information für Anwohner*innen
Februar 2025
Grundstücksvorbereitung
Februar 2025
Bauvorbereitende Maßnahmen
Juni 2025
Baubeginn Erdarbeiten
Juli 2025
Beginn Hochbau
September 2025
Fertigstellung
Januar 2027
Bezugsfertigkeit
April 2027
Zweite Information für Anwohner*innen
Grundstücksvorbereitung
Februar 2025
Februar 2025
Zweite Information für Anwohner*innen
Bauvorbereitende Maßnahmen
Februar 2025
Juni 2025
Zweite Information für Anwohner*innen
Baubeginn Erdarbeiten
Februar 2025
Juli 2025
Zweite Information für Anwohner*innen
Beginn Hochbau
Februar 2025
September 2025
Zweite Information für Anwohner*innen
Fertigstellung
Februar 2025
Januar 2027
Zweite Information für Anwohner*innen
Bezugsfertigkeit
Februar 2025
April 2027
Hinweis: Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Stand (Februar 2025); künftige Änderungen vorbehalten.