In Planung: Nachverdichtung John-Locke-Siedlung
Bauvorhaben: fünf neue Gebäude mit sechs bis acht Geschossen
Baubeginn: innerhalb der kommenden 1 - 3 Jahre
Die John-Locke-Siedlung ist eine der ersten Großsiedlungen im Westen Berlins. Sie steht für Wachstum und Fortschritt und bietet aktuell ca. 4.000 Mietenden ein Zuhause. Durch die Nachverdichtung soll das Quartier weiterentwickelt werden und als wachsendes Quartier modernen und bezahlbaren Wohnraum in der Nachbarschaft bereitstellen.
Die geplanten Neubauten werden vorrangig auf bestehenden Stellplatz- und Garagenflächen errichtet. So wird bewusst darauf geachtet, keine zusätzlichen Grünflächen zu versiegeln. Auch die geplante Parkpalette folgt diesem Prinzip.
Die im Zuge der Neubebauung vorgesehenen Maßnahmen in den Außenanlagen sollen sich behutsam in den bestehenden Bestand einfügen und somit zu einer Aufwertung der Innenhöfe beitragen.
Neubebauung soll entlang der Barnetstraße 60 – 67 und 68 - 81 sowie der John-Locke-Straße 18 und 20 realisiert werden
250 neue Wohnungen, die den Bedürfnissen von Einzelhaushalten und Familien gerecht werden
Stellplatzfläche in der John-Locke-Straße 15 und 17 wird um eine weitere Ebene ergänzt, um die wegfallenden Parkmöglichkeiten zu kompensieren
| 2026 | Grundstücksvermessung, Erstellung eines Natur- und Artengutachtens sowie eines Verkehrsgutachtens |
| vsl. Q4/2026 | Vergabe der Bauleistung |
| 2026 | vsl. Q4/2026 |
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| Grundstücksvermessung, Erstellung eines Natur- und Artengutachtens sowie eines Verkehrsgutachtens | Vergabe der Bauleistung |
Häufig gestellte Fragen und Antworten
... zum Bauvorhaben:
Als kommunale Wohnungsbaugesellschaft schafft die STADT UND LAND dringend benötigten, bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung. Ziel ist es dabei immer, die Auswirkungen auf Natur und Umwelt so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig alle Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Aus diesem Grund erfolgt die Errichtung der geplanten Gebäude bewusst auf größtenteils bereits versiegelten Flächen. Selbstverständlich werden alle natur- und artenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten. Dies beinhaltet auch das Anpflanzen einer Vielzahl neuer Bäume sowie die Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den geplanten Freianlagen.
Grundsätzlich ergeben sich die einzuhaltenden Mindestabstände bei Wohngebäuden aus der Berliner Bauordnung. An der genannten Adresse wird der Abstand oberhalb der Mindestanforderungen bei ca. 20 m liegen. Die Konkretisierung der Planung des Baukörpers erfolgt jedoch erst im Rahmen der Ausarbeitung der Genehmigungsplanung, sodass exakte Angaben derzeit noch nicht möglich sind.
Die Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege sind gesetzlich vorgeschrieben und werden innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens sowie baubegleitend und vor der Aufnahme der Nutzung durch die zuständigen Behörden sowie entsprechende Brandschutzprüfende sichergestellt. Die Konkretisierung des entsprechenden Brandschutzkonzeptes erfolgt im Zuge der Ausarbeitung der Genehmigungsplanung.
Die Errichtung von Schutzbunkern ist nicht vorgesehen.
Der vorgesehene grobe Wohnungsschlüssel sieht in Ergänzung des hohen Anteils von kleinen Wohnungen in der John-Locke-Siedlung vor allem Familienwohnungen vor. Es wird aber genauso auch kleinere Wohnungen im geplanten Neubau geben. Die Wohnungen werden überwiegend als geförderter Wohnraum WBS-Inhabenden zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung wird bei ca. 30 % für Inhabende des WBS bis 140 liegen. Die übrigen 70 % der geförderten Wohnungen sind für Berechtigte des WBS bis 180 bzw. des WBS bis 220 zugänglich. Damit hat mehr als die Hälfte der Berliner Bevölkerung die Chance in diesen Neubauten ein neues, barrierearmes und bezahlbares Zuhause zu finden. Eine Zweckbestimmung zur Unterbringung von Geflüchteten gibt es nicht. Die STADT UND LAND gestaltet die Vermietung der Neubauquartiere aktiv so, dass eine ausgewogene Durchmischung in der Mieterschaft entsteht.
Der genaue Wohnungsmix ergibt sich erst mit der Ausarbeitung der Genehmigungsplanung. Sobald diese abgeschlossen ist, wird es eine erneute Information mit weiterführenden Details geben. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine konkreten Angaben zur Anzahl der Zimmer in den Wohnungen machen.
Die genaue Ausgestaltung der Planung der Parkpalette erfolgt erst mit der Erarbeitung der Genehmigungsplanung. Aktuell wird von einer Splitlevel-Bauweise mit einem halben Untergeschoss und einem Geschoss oberhalb des Niveaus des aktuellen Parkplatzes ausgegangen.
Ja, auch diese Fläche soll nach der aktuellen Projektplanung bebaut werden.
Grüne Markierungen stellen Spielflächen dar. Gelbe Umrandungen kennzeichnen entfallende Nutzungen (insbesondere Stellplätze und Garagen). Rot umrandete Stellplätze auf den Potenzialflächen 1–3 deuten auf neu geplante Errichtungen von Stellplätzen hin.
Insgesamt werden auf den drei im Informationsschreiben vom 10. November 2025 dargestellten Potenzialflächen insgesamt ca. 215 Stellplätze und 108 Garagen entfallen. Auf den einzelnen Potenzialflächen werden anschließend insgesamt ca. 200 neue Außenstellplätze errichtet. In der John-Locke-Siedlung stehen derzeit ca. 83 Stellplätze / Garagen leer. Mit der Errichtung einer Splitlevel-Parkpalette können zusätzlich ca. 75 neue Stellplätze errichtet werden. Die neu geschaffenen Stellplätze stehen jedoch erst zur Fertigstellung der Neubauten zur Verfügung.
Der Wegfall der Stellplätze wird durch die Errichtung einer Parkpalette kompensiert. Im Zuge der Bauphase prüfen wir zu gegebener Zeit, ob nicht betroffene Ausweichflächen (Stellplätze) vorhanden sind und zur Verfügung gestellt werden können.
Die Neuvermietung der Stellplätze in der geplanten Parkpalette erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Vertragspartner*innen.
In Summe wird nach Fertigstellung der Neubauten und der Parkpalette die Anzahl der weggefallenen Stellplätze und Garagen etwa ausgeglichen sein. Es entstehen nach aktuellem Planungsstand rechnerisch keine zusätzlichen Stellplätze für die zukünftigen Mietenden im Neubau.
Bewerbungen für Stellplätze und Garagen, die im Zusammenhang mit den geplanten Neubauaktivitäten in der John-Locke-Siedlung stehen, können derzeit leider nicht berücksichtigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die STADT UND LAND hierzu keine Wartelisten führen darf. Sobald Stellflächen wegfallen und anschließend neu vermietet werden können, informiert unser Bestandsmanagement die betroffenen Mietenden frühzeitig.
Im Rahmen der neu zu errichtenden Parkpalette ist die Einrichtung von abgeschlossenen Einzelboxen zur Unterbringung von PKWs nicht vorgesehen.
Wir können die Sorgen um den Lärmpegel während der Bauphase verstehen und sind bestrebt für alle betroffenen Mietenden die Einschränkungen auf ein erforderliches Mindestmaß zu reduzieren. Die Nutzung/Anmietung von Ausweichwohnungen während der Bauphase ist leider nicht möglich.
Hinweis:
Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Stand (Dezember 2025); künftige Änderungen vorbehalten.
Weiterführende Informationen zu den konkreten Baumaßnahmen finden Sie rechtzeitig vor Baubeginn hier auf dieser Seite.