Einbau von Wasseruhren im Rollbergviertel
Hier finden Sie Informationen, Fragen und Antworten zum Thema Einbau- bzw. Eichaustausch von Wasseruhren im Rollbergviertel in Berlin Neukölln.
Mit Schreiben vom 16.12.2022 hatte die STADT UND LAND die betroffenen Mieterinnen und Mieter erstmalig über den Einbau- bzw. den Eichaustausch von Wasseruhren in ihrem Badezimmer informiert. Auf Grund von unvorhersehbaren technischen Besonderheiten (kein ausreichender Einbauraum für die Wasseruhren im Versorgungsschacht) kam es zu einer deutlichen Verzögerung im Bauablaufplan.
Eine grundsätzliche Information an alle Mieterinnen und Mieter über Asbest erfolgte im Jahr 2013.
Die angekündigten Maßnahmen konnten zum überwiegenden Teil abgeschlossen werden. Lediglich in einen wenigen Wohnungen stehen noch Arbeiten aus. Die betroffenen Mietparteien werden von den ausführenden Firmen unaufgefordert kontaktiert, um die notwendigen Termine zu vereinbaren.
Es wird erforderlich sein, die geplanten Schachtöffnungen oberhalb des Waschbeckens zu erweitern und die Wasseruhren im Bereich der Toilette zu installieren. Unter Beibehaltung der ursprünglich vorgesehenen Planungen wäre die Installation eines Spiegels oder eines Badezimmerschrankes nicht mehr möglich. Die Vorgehensweise bei zukünftigen Arbeiten wird derzeit geprüft.
Aufgrund der schwierigen Baumaßnahmen hat die STADT UND LAND entschieden, das Bauvorhaben vorläufig ruhen zu lassen. Der im Mieteranschreiben vom 16.12.2022 angekündigte Termin zum Beginn der Maßnahmen in den Wohnungen ist damit hinfällig. Sobald eine weiterführende Planung zum Austausch der Wasseruhren in den Rollbergen vorliegt, werden wir unsere Mieter darüber unaufgefordert informieren. Es ist vorgesehen, eine erneute Mieterversammlung in diesem Zusammenhang durchzuführen.
In den Wohnungen, in denen die Arbeiten bereits begonnen haben, werden die erforderlichen Restmaßnahmen sowie der ordnungsgemäße Verschluss der Schachtöffnung ausgeführt. Ursprünglich war es nicht vorgesehen, die Öffnung im Bereich des Handwaschbeckens neu zu verfliesen. Zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes sollte die Trockenbauwand verspachtelt und mit weißer Dispersionsfarbe gestrichen werden.
Durch die erforderliche Vergrößerung der Öffnung bis zum WC-Bereich hat die STADT UND LAND sich entschieden, die Öffnung neu zu verfliesen. Sollten in Ihrer Wohnung noch Restarbeiten ausstehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Servicebüro Neukölln auf, um den konkreten Einzelfall zufriedenstellend abschließen zu können.
Es werden nur zugelassene Reinigungs- und Restfaserbindemittel verwendet. Die Verwendung des Restfaserbindemittels ist notwendig, um einen Abrieb der in der Schachtwand enthaltenen Asbestfasern zu verhindern. Dieses Bindemittel wird gesprüht. Es kann dadurch kurzzeitig zu unbedenklichen Geruchsentwicklungen kommen. Die Produktdatenblätter können im Baucontainer bei Bedarf eingesehen werden. Bitte setzen Sie sich hierzu mit Ihrem Servicebüro Neukölln in Verbindung.
Die Qualifikationsnachweise der Fachfirma können bei Bedarf eingesehen werden. Die Firma Salovia verfügt über die erforderlichen Sach- und Fachkundenachweise sowie die erforderlichen Fachkenntnisse zur Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen. Es erfolgt ein ständiger Austausch mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi).
Sowohl für die Umsetzung der Restleistungen als auch die Installation der Wasseruhren erfolgt eine individuelle Terminvereinbarung durch die beauftragten Firmen. Zum Einbau der Wasseruhren erfolgt eine individuelle Terminvereinbarung seitens der STADT UND LAND Facility.
Die STADT UND LAND wird betroffenen Mieterinnen und Mietern für den Zeitraum der fehlenden bzw. eingeschränkten Nutzbarkeit des Badezimmers eine Mietminderung einräumen. Hierzu kommt das Unternehmen nach Abschluss der Maßnahme unaufgefordert auf die betroffenen Mieterinnen und Mieter zu.
Bei Fragen rund um die Baumaßnahme können Sie sich jederzeit mit Ihrem zuständigen Servicebüro Neukölln unter 030 6892-6800 in Verbindung setzen.
Darüber hinaus beantwortet Ihnen Ihr zuständiger Kundenbetreuer Ihre Fragen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in den Schaukästen in Ihrem Hausaufgang.
Bei Wiederaufnahme des Bauprojekts wird erneut eine gesonderte Informationsveranstaltung für alle betroffenen Mieterinnen und Mieter stattfinden. Der Termin geht rechtzeitig per Mieterinformation zu.
Die Sanitärcontainer werden bis zum 07.08.2023 vom Falkplatz entfernt sein.
Aufgrund der Ausstattungsquote mit geeichten Wasserzählern von unter 75 % erfolgt die Abrechnung Ihrer Warm- und Kaltwasserkosten in der Heizkostenabrechnung 2022 erneut nach Fläche.
Eine Abrechnung nach Verbrauch und somit eine Verwendung von geeichten Messgeräten ist nicht gestattet. (siehe hierzu Paragraf 37 Absatz 1 Mess- und Eichgesetz, Paragraf 9a Absatz 2 Heizkostenverordnung)
Bei einer Abrechnung nach Fläche anstatt nach Verbrauch besteht ein 15-prozentiges Kürzungsrecht für die Kalt- und Warmwasserkosten. (Paragraf 12 Absatz 1 Heizkostenverordnung, Bundesgerichtshof-Urteil vom 13.03.2012, Aktenzeichen: VIII ZR 218/11). Dieses wird, ohne Präjudiz oder Anerkennung einer Rechtspflicht, bereits in Ihrer Heizkostenabrechnung berücksichtigt. Sie brauchen nichts weiter tun.
Grundsätzlich haben Sie 30 Tage Zeit, um die Abrechnung zu prüfen und zu begleichen, falls Sie eine Nachzahlung leisten müssen. Bei Unklarheiten können Sie unter Vorbehalt bezahlen und schriftlich widersprechen. Unabhängig von den 30 Tagen der Zahlungsfrist bei einer Nachforderung besteht die Möglichkeit, über einen Zeitraum von 12 Monaten nach Eingang der Betriebskostenabrechnung Einspruch einzulegen.
Ein Einspruch wegen der Abrechnung der Kalt- und Warmwasserkosten nach Fläche ist wegen des aus Entgegenkommens gewährten Kürzungsrechts nicht nötig.
Stand: 02.08.2023