Instandsetzungsmaßnahme Rollbergviertel
Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH wird in der Rollbergsiedlung umfangreiche Instandsetzungsarbeiten in den Wohnungen, Gewebeflächen und ggf. in den Kellern durchführen. Mit dieser Maßnahme reagiert die STADT UND LAND auf anhaltende technische Gegebenheiten vor Ort sowie den aktuellen Erkenntnissen im Zusammenhang der Schadstoffbelastungen der Badezimmerschächte.
Die neu gewonnenen Erkenntnisse führen im Ergebnis zu einer Strangsanierung. Die Instandsetzungsarbeiten gehen in vielen Fällen mit umfassenden Einschränkungen für die Mieter*innen einher. Unser Ziel ist es, Sie im Rahmen der Maßnahme transparent zu informieren und gleichzeitig die Belastung für Mieter*innen so gering wie möglich zu halten.
Bei den geplanten Maßnahmen handelt es sich um folgende Adressen, die im Bereich der sogenannten Rollbergringe liegen:
Kopfstraße 15, 16, 17 und 18
Falkstraße 20, 22, 23, 24 und 25
Morusstraße 16, 16A, 18, 20, 22 und 24
Werbellinstraße 41, 51, 57 und 59
Im Folgenden finden Sie Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Bauvorhaben.
Unter diesem Link[PDF]Dieser Link führt zu einem Pdf Dokument finden Sie das Mieterinformationsschreiben zum Thema in leichter Sprache.
Instandsetzungsmaßnahmen:
Strangsanierung und ggf. Badsanierung
ggf. Arbeiten im Bereich der Küchen
Schadstoffbeseitigung:
Asbestbeseitigung in den Schächten
Momentan befindet sich die STAD UND LAND in der Abstimmungsphase, sodass die konkreten Bauzeiten und Bauabschnitte derzeit nicht verbindlich benannt werden können. Die STADT UND LAND informiert Sie, sobald weitere Informationen vorliegen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die Modernisierung
Der konkrete Zeitplan der Instandsetzungsmaßnahme steht derzeit noch nicht abschließend fest. Die STADT UND LAND wird Sie zu gegebener Zeit über den weiteren Verlauf informieren.
Die STADT UND LAND prüft derzeit präventive vorgezogene Maßnahmen. Der Umfang der Strangsanierung richtet sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten in Ihrer Wohnung und wird mit Ihnen im Vorfeld der Maßnahmen besprochen.
Sofern es an dem Schacht im Badezimmer zu Beschädigungen kommt, werden die notwendigen Sanierungsmaßnahmen unter Beachtung der geltenden Schutzvorschriften von einer fachkundigen und zertifizierten Spezialfirma ausgeführt. Bitte informieren Sie uns, sofern Ihnen Beschädigungen an diesem Bauteil bekannt sind.
Als Mieter*in sollten Sie Folgendes hinsichtlich der Schachtwand im Badezimmer beachten:
Die Schachtwände im Badezimmer nicht zu beschädigen (einschließlich Anbohren und Nageln).
Die Revisionsklappen dauerhaft geschlossen zu halten.
Im Bereich der Lüftungsfugen (falls vorhanden) starke Luftverwirbelungen durch Staubsaugen zu vermeiden.
Das Wischen und Fegen in den Lüftungsfugen zu unterlassen.
Uns als Eigentümerin bei Beschädigungen unverzüglich hierüber zu informieren und keine eigenen Reparaturen an den Beschädigungen vorzunehmen.
Die STADT UND LAND befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase. Erst mit Abschluss dieser können konkrete Ableitungen und Einflüsse auf Ihre Mieterwohnung benannt werden. Unser Bestreben ist es, die Beeinträchtigungen für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir werden Sie diesbezüglich zu gegebener Zeit informieren.
Vor Beginn der Strangsanierungen informieren wir Sie über die verschiedenen Unterstützungs- und Gesprächsangebote vor Ort.
Der neu gewählte Mieterbeirat steht für Sie als Interessenvertretung zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Bereich " Ihre Ansprechpersonen".
Die Kolleg*innen der Mieterbetreuung melden sich rechtzeitig bei Ihnen, um einen persönlichen Termin in Ihrer Wohnung mit Ihnen zu vereinbaren. Hierbei erfolgt die Klärung Ihrer offenen Fragen und die Erläuterung der Maßnahme. Darüber hinaus erfolgt gleichzeitig eine technische Begehung.
Die STADT UND LAND gibt Ihnen die Möglichkeit bestimmte Ausstattungsmerkmale für Ihr Badezimmer innerhalb des vorgegebenen Rahmens selbst auszuwählen, worunter auch die Badewanne und Dusche zählt.
Die jährliche Ablesung des Wasserverbrauchs, auch im Rahmen von Wohnungskündigungen oder Neuvermietungen, erfolgt mittels der Fernauslesetechnik der STADT UND LAND FACILITY GmbH. Für das Abrechnungsjahr 2026 ist durch die Eichungültigkeit der Messtechnik eine Wasserabrechnung nach Wohnfläche gemäß den Vorgaben der Heizkostenverordnung vorgesehen. Bei einer Abrechnung nach Fläche anstatt nach Verbrauch besteht ein 15-prozentiges Kürzungsrecht für die Kalt- und Warmwasserkosten, das die STADT UND LAND in Ihrer Abrechnung berücksichtigen wird.
Die STADT UND LAND wird Ihnen für den Zeitraum der fehlenden bzw. eingeschränkten Nutzbarkeit des Badezimmers eine Mietminderung einräumen. Hierzu kommt die STADT UND LAND nach Abschluss der Maßnahme unaufgefordert auf die Sie zu.
Eine weiterführende Kompensationszahlung ist nicht vorgesehen. Die sodann ausgeschüttete Mietminderung entspricht den vorstehend genannten Einschränkungen und bezieht sich auf gesetzliche Grundlagen sowie individuelle Gegebenheiten der Mieter*innen.
Eine grundsätzliche Information an alle Mieter*innen über Asbest erfolgte im Jahr 2013. Bei Neueinzügen wird stets mittels zu unterzeichnenden Vertragsnachtrag darüber informiert. Über die neuen Erkenntnisse informierten wir Sie am 25.11.2025
Ihre Ansprechpersonen
Für die Betreuung der Mieter*innen ist neben dem zuständigen Servicebüro Neukölln der Mieterbeirat Rollberg zuständig.
Servicebüro Tempelhof-Neukölln:
Herrmannstraße 208
12049 Berlin
Telefon: 030 6892-3000
Mieterbeirat Sylvia-Fee Wadehn
Falkstraße 25
12053 Berlin
Telefon: 0159 03020501
E-Mail: mieterbeirat-rollberg@gmx.de
Die Sprechstunden finden am jedem 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17:00 bis 18:30 Uhr auf Deutsch statt. An jedem 3. Mittwoch im Monat zur selben Zeit finden die Sprechstunden auf Türkisch statt. Die Sprechstunden finden im Mieterbeiratsbüro in der Falkstraße 25 statt.
Stand: Dezember 2025