Hier finden Sie Informationen, Fragen und Antworten zur energetischen Sanierung im Töpchiner Weg 164 - 180 sowie in der Angermünder Str. 7 – 8 in Berlin-Lichtenrade (WE207).
Bauvorhaben: - 7 Gebäude - 124 Wohnungen, davon 84 Wohnen in den Bestandsgeschossen und 40 Wohnungen aus Dachgeschossaufstockung - 17 Hauseingänge
Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH wird im Töpchiner Weg 164 - 180 sowie in der Angermünder Str. 7 – 8 in Berlin-Lichtenrade energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen. Die energetischen Maßnahmen führen im Ergebnis zu einer Einsparung von ca. 70 Prozent. Hiermit ist eine Einsparung von fossiler Energie verbunden. Daraus würde sich eine Einsparungen von ca. 60% CO2 in Abhängigkeit der genehmigten Erdwärmesonden ergeben.
Diese Einsparung unterstützt die Ziele des Klimaschutzes und leistet somit einen wertvollen Beitrag für die Umwelt. Bauarbeiten gehen leider immer mit Einschränkungen für Sie als Mietende einher. Selbstverständlich wird Ihnen eine umfassende Beratung durch die Mieter- und Mieterinnenbetreuung gewährleistet. Wir möchten Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite stehen und bestmöglich unterstützen.
Die Bauleitung und Planung der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erfolgt über die kba Architekten und Ingenieure GmbH.
sofern vorhanden, Beseitigung asbesthaltiger Wand- und Deckenspachtel,-putz
Rückbau aller haustechnischen Rohrleitungen aus Asbestzement
Instandsetzungsmaßnahmen:
Erneuerung der Heizkörper
Überarbeiten und teilweise Erneuerung der Fenster
1. Bauabschnitt: Komplettsanierung von sieben Gebäuden
Baubeginn: voraussichtlich Juni/ Juli 2025 beginnend ab Töpchiner Weg 180 (Haus 7) Baufertigstellung: voraussichtlich Mai 2027
2. Bauabschnitt:
Arbeiten im Außenbereich – Herstellen einer Geothermieanlage (Erdwärme-Pumpe) , Erneuerung der Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser und Wiederherstellung der Außenanlagen
Baubeginn: voraussichtlich Oktober 2026 Baufertigstellung: voraussichtlich Dezember 2027 (außer Neubepflanzung)
Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die Sanierung
Ja, die Kolleginnen der Mieterbetreuung melden sich rechtzeitig bei Ihnen, um mit Ihnen einen persönlichen Termin in Ihrer Wohnung zu vereinbaren. Hierbei erfolgt die Klärung Ihrer offenen Fragen, die Erläuterung der Maßnahme, die Planung Ihres Umzuges sowie die vorbereitende Besprechung zum Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung. Darüber hinaus erfolgt gleichzeitig eine technische Begehung sowie die Vorbesprechung der Umzugsplanung mit dem jeweiligen Umzugsunternehmen.
Von einer Umsetzung sind alle Mietenden der Wohnungen im EG und 1. OG betroffen. Durch die Komplexität der Maßnahmen am Gebäude und in der Wohnung, ist das Verbleiben der Möbel in der Wohnung nicht möglich. Aus diesem Grund wird ein qualifiziertes Umzugsunternehmen Ihren Aus- und Wiedereinzug rechtzeitig gemeinsam mit Ihnen besprechen und für Sie durchführen. Die Kosten trägt die STADT UND LAND.
In den DG-Wohnungen ist eine Umsetzung nicht erforderlich. Die Arbeiten können im bewohnten Zustand durchgeführt werden. Für die temporäre Schaffung der Baufreiheit werden wir Ihnen bei Bedarf Unterstützung durch ein Umzugsunternehmen zur Verfügung stellen.
Alle Informationen zur Auszugsdauer werden in der Modernisierungsankündigung nachzulesen sein. Die Baumaßnahmen in den Wohnungen werden voraussichtlich zwischen zwei und drei Monaten andauern. In einigen Fällen werden die Baumaßnahmen jedoch auch zu einer Auszugsdauer von voraussichtlich bis zu fünf Monaten führen. Zur Organisation der Um- und Rückzüge erfolgt der Auszug der betroffenen Mietenden bis zu X vor bzw. nach der reinen Bauzeit.
Leider können wir Ihnen keine Umsetzwohnung in der Wohnanlage anbieten. Wir haben für Sie Umsetzwohnungen in anderen Wohnanlagen der STADT UND LAND reserviert und werden zudem möblierte Apartments zur temporären Nutzung anmieten.
Die Umsetzwohnungen befinden sich unter anderem in der John-Locke-Siedlung in Berlin-Lichtenrade, in Lankwitz sowie Mariendorf. Es handelt sich dabei um Wohnungen in unmöblierten Zustand. In der Umsetzwohnung befindet sich ein Herd und ein Spültisch. Das Umzugsunternehmen wird mit Ihnen den Bedarf der Mitnahme Ihrer eigenen Möbel individuell besprechen. Das restliche Mobiliar wird in geeigneten Flächen trocken und sicher sowie auf Kosten der STADT UND LAND eingelagert.
Die möblierten Apartments befinden sich unter anderem in Berlin-Lichtenberg und Berlin-Mitte.
Die Mieter- und Mieterinnenbetreuung wird sich für die Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedarfe rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Möglichkeiten einer Endumsetzung kann im Einzelfall geprüft werden. Hierbei sind die zur Verfügung stehenden Kapazitäten von etwaigen Leerwohnungen ausschlaggebend.
Eine polizeiliche Ummeldung ist nicht erforderlich. Für die Weiterleitung Ihrer Post stellen Sie bitte einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post ein. Dabei entstehende Kosten werden von der STADT UND LAND übernommen.
Ja und nein. Für die Zeit der Umsetzung in eine andere Wohnung erhalten Sie eine vollständige Mietminderung für Ihre bisherige Wohnung. Dafür wird mit Ihnen für die Nutzung der Umsetzwohnung ein Nutzungsentgelt vereinbart, welches Sie in gewohnter Weise auf Ihr vorhandenes Mietenkonto einzahlen. Sollten Sie keine Umsetzwohnung benötigen, müssen Sie für diesen Zeitraum keine Miete zahlen.
Im Zuge der individuellen Mieter- und Mieterinnengespräche in Ihrer Wohnung mit der Mieter- und Mieterinnenbetreuung können Sie gemeinsam Ihre zusätzlichen Bedarfe bspw. von Packleistungen beantragen.
Nein, eine Ummeldung bei Ihrem Stromanbieter ist nicht notwendig. Für die Dauer der Arbeiten in Ihrer angemieteten Wohnung wird kein Wohnungsstrom verwendet. Die notwendige Stromversorgung erfolgt über gesonderten Baustrom. Die Stromkosten für die Umsetzwohnung sind pauschal über eine Strompauschale in der Nutzungsvereinbarung für die Umsetzwohnung abgegolten.
Das ist korrekt. Die Umsetzwohnungen können auf Grund der benötigten parallelen Nutzungskapazitäten nicht in identischer Wohnungsgröße zur Verfügung gestellt werden. Beim Abschluss der Umsetzungsvereinbarung wird dies bei der Berechnung des Nutzungsentgeltes berücksichtigt.
Nein, aufgrund der häufigen Ein- und Auszüge ist das aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
Für die Maßnahme insgesamt erhalten Sie eine entsprechende Mietminderung, welche im Anschluss an die Maßnahme anhand des tatsächlichen Bauablaufes bewertet wird. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass bei energetischen Modernisierungen eine Mietminderung für die Dauer von drei Monaten ausgeschlossen ist. Diese Gesetzmäßigkeiten werden wir bei der Berechnung der Mietminderung entsprechend in Abzug bringen.
Eine weiterführende Kompensationszahlung ist nicht vorgesehen. Die sodann ausgeschüttete Mietminderung entspricht den genannten Einschränkungen und bezieht sich auf gesetzliche Grundlagen sowie individuelle Gegebenheiten der Mieterinnen und Mieter. Die Kosten für notwendige Ummeldungen von Telefon- und Internet übernimmt nach vorausgehender Prüfung die STADT UND LAND.
Nein, eine vollständige Sanierung der Treppenhäuser erfolgt nicht. Im Zuge der Maßnahmen erfolgt eine Aufwertung der Eingangsbereiche. In den Häusern im Töpchiner Weg werden weiter die Dachausstiege in den Treppenhäusern nachgerüstet. Zudem erfolgt eine punktuelle Instandsetzung beschädigter Treppenhausbereiche.
Eine Erneuerung der Wohnungseingangstüren erfolgt nicht. Die Türen werden gang- und schließbar gemacht. Zudem werden die Türdichtungen erneuert.
Für die Dauer der Maßnahme werden die Parkplätze in der Wohnanlage für die Baustelleneinrichtung genutzt. Aus diesem Grund können Sie Ihren Stellplatz für die Dauer der Maßnahme nicht nutzen. Für die Dauer der Nichtnutzbarkeit des Stellplatzes wird Ihnen selbstverständlich eine Mietminderung in Höhe von 100% gewährt. Nach Abschluss der Arbeiten können Sie Ihren Stellplatz wieder nutzen.
Bei einer Wohnungsbegehung im Vorfeld der Maßnahmen durch das von uns beauftragte Ingenieurbüro kba erfolgt eine Feststellung des Zustandes der Fenster. Sofern die Fenster nicht erneuert werden müssen, erfolgt selbstverständlich keine Umlage dieser Maßnahme.
Die Markise muss für die Dauer der Arbeiten demontiert und eingelagert werden. Sofern diese beschädigt ist, kann eine Entsorgung über das Umzugsunternehmen erfolgen. Eine Erneuerung der Markise über die STADT UND LAND ist nicht vorgesehen.
Nein, eine generelle Erneuerung der Fenster in den Dachgeschosswohnungen erfolgt nicht. Die Fenster werden umfangreich instandgesetzt. Punktuell erfolgt bei Bedarf eine Erneuerung der Fenster. Etwaige Bedarfe werden im Rahmen der Wohnungsbegehungen durch das Ingenieurbüro kba festgestellt.
Nein, während der Dauer der Einlagerung der Keller haben Sie keinen Zugriff auf den Inhalt.
Die Ursachen für eventuelle Nässeschäden werden behoben. Zudem wird eine Kellerdeckendämmung angebracht.
Nein, die Kellerverschläge bleiben erhalten.
Ja, im Zuge der Aufwertung der Hauseingangsbereiche erfolgt eine Erneuerung der Klingelanlagen.
In den Wohnungen im EG und 1. OG werden neue Wohnungsverteilungen auf Putz mit zusätzlichen Steckdosen installiert. In den Dachgeschosswohnungen finden keine Arbeiten an der Wohnungsverteilung statt.
In den Wohnungen im EG und 1. OG erfolgt ein Erneuerungsanstrich in den Bädern, den Fluren sowie in den Küchen. In den einzelnen Zimmern sind grundsätzlich keine Maler- und Tapezierarbeiten vorgesehen.
Im Bauvorhaben ist insgesamt die Wahlmöglichkeit zwischen Duscheinbau und Badewanneneinbau nicht vorgesehen. Sie können im Rahmen der Maßnahme einen Antrag auf Umbau bei Ihren zuständigen Servicebüro stellen, welcher sodann von der SOPHIA Berlin GmbH im Rahmen des altersgerechten Umbaus geprüft wird. Wir können an dieser Stelle bereits darauf hinweisen, dass für die Bewilligung der Maßnahmen ein Pflegegrad vorliegen muss. Darüber hinaus werden Duschen (Neuinstallation) in der Regel nur für 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen genehmigt werden können.
Ja, wenn Sie in Ihrer Wohnung eine Dusche eingebaut haben, wird Ihnen im Rahmen der Baumaßnahme eine neue Dusche installiert. Auf Grund diverser technischer Gegebenheiten ist es nicht immer möglich die Maße der verbauten Duschen einzuhalten.
Gemeinsam mit unseren Kolleg*innen für Außenanlagen werden wir für die Dauer der Baumaßnahme zusätzliche mobile Fahrradständer installieren. Diese werden entsprechend des Bedarfs mit der Baustelle weiterziehen.
Ihre Ansprechpersonen
Servicebüro Tempelhof-Neukölln
Tempelhofer Damm 188, 12099 Berlin Termine nach Vereinbarung: 030 6892-3000
Mieterbetreuung der SOPHIA Berlin GmbH
Wenn Sie Fragen zum Bauvorhaben haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mieterbetreuung der SOPHIA Berlin GmbH.
Mietersprechstunde: montags von 15:00 bis 17:00 Uhr bei Herrn Kai Petschke petschke@sophia-berlin.de 01578 3031027