Allgemeines zum Mieterbeirat
Wie viele Mitglieder hat ein Mieterbeirat?
Ein Mieterbeirat besteht in der Regel aus drei bis fünf Mitgliedern und vertritt bis zu 2.500 Wohneinheiten bzw. deren Mieter*innen.
Welche Aufgaben hat der Mieterbeirat?
Ein Mieterbeirat:
ist ein von den Mieter*innen des jeweiligen Quartiers gewähltes Gremium und vertritt die Interessen der Mieter*innen des Quartiers gegenüber der STADT UND LAND;
schafft gemeinsam mit der STADT UND LAND die Grundlage für die aktive Mitwirkung und Mitgestaltung durch die Mieter*innen in Ihrem Quartier
verfolgt das gemeinsame Ziel, die Quartiere in sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Fragen zu gestalten und zu verbessern
Wie lange dauert eine Amtsperiode?
Die Mitglieder des Mieterbeirats werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt.
Dürfen Mitglieder des Mieterbeirats nach Ablauf der Amtsperiode erneut kandidieren?
Ja, Mitglieder des Mieterbeirats dürfen nach Ablauf der Amtszeit beliebig oft erneut kandidieren und wiedergewählt werden.
Darf das Amt jederzeit niedergelegt werden?
Ja, ein Rücktritt ist jederzeit möglich und muss schriftlich bei der Quartierskoordination der STADT UND LAND Wohnbauten GmbH eingereicht werden. Sofern ein Ersatzmitglied vorhanden ist, rückt dieses nach.
Gibt es keinen Nachrücker und verbleiben weniger als drei Mitglieder im Gremium, wird der Mieterbeirat aufgelöst. In diesem Fall werden spätestens nach zwei Jahren Neuwahlen durchgeführt.
Sind Mitglieder des Mieterbeirats während der Ausübung des Ehrenamtes versichert?
Ja, Mitglieder des Mieterbeirats sind während der Ausübung ihres Ehrenamtes über die STADT UND LAND Wohnbauten GmbH abgesichert.
Budget und Organisation
Steht dem Mieterbeirat ein Budget zur Verfügung?
Jeder Mieterbeirat erhält von der STADT UND LAND Wohnbauten GmbH ein jährliches Arbeitsbudget in Höhe von 1.000 Euro für Büro- und Informationsmaterialien sowie für kleine Veranstaltungen oder Aktionen im Quartier.
Wie erfolgt die Abrechnung des Budgets?
Zum Ende eines Kalenderjahres bzw. zu Beginn des Folgejahres benötigen wir von Ihnen eine Abrechnung. Bitte reichen Sie uns dafür alle Rechnungen ein und erstellen Sie eine Übersicht aller Ausgaben (Datum, Zweck, Ausgabenbetrag).
Darf der Mieterbeirat Spendenquittungen ausstellen?
Der Mieterbeirat darf leider keine Spendenquittungen ausstellen. Diese dürfen nur von gemeinnützigen Organisationen ausgestellt werden.
Zusammenarbeit und Service
Erhält der Mieterbeirat für seine Tätigkeit Visitenkarten von der STADT UND LAND Wohnbauten GmbH?
Gerne erstellen wir für Sie Visitenkarten. Bitte schreiben Sie dazu eine E-Mail mit allen relevanten Daten an: quartierskoordination@stadtundland.de
Darf der Mieterbeirat Schaukästen für selbst gestaltete Aushänge nutzen?
In unseren Mietschaukästen ist der Platz sehr begrenzt. Daher bitten wir Sie, jeden Aushang mit der STADT UND LAND abzustimmen. Bitte wenden Sie sich für jeden Aushang grundsätzlich an: quartierskoordination@stadtundland.de.
Wer ist die Ansprechperson für die Mieterbeiräte bei der STADT UND LAND?
Bitte wenden Sie sich an die Quartierskoordination:
quartierskoordination@stadtundland.de
oder schreiben Sie eine persönliche E-Mail an Ihre Ansprechpartnerin.
Darf der Mieterbeirat für Sitzungen und Veranstaltungen Räume der STADT UND LAND Wohnbauten GmbH nutzen? Wir unterstützen Sie gerne bei der Raumsuche. Nutzen Sie auch die Räumlichkeiten unserer Nachbarschaftstreffs oder fragen Sie bei lokalen Akteuren wie Nachbarschaftszentren an.
SiWo – Sicheres Wohnen
Wer ist und was macht die SiWo (Sicheres Wohnen)?
Die SiWo (Sicheres Wohnen) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin mit Fokus auf Mieterschutz und Beteiligung. Sie unterstützt Mieterbeiräte durch Beratung, Austausch und die Stärkung ihrer Mitbestimmung. Zudem bietet sie eine unabhängige Anlaufstelle bei Konflikten zwischen Mieteri*innen und Wohnungsunternehmen. Darüber hinaus fördert die SiWo die Zusammenarbeit der Mieterbeiräte untereinander, auch zwischen den landeseigenen Wohnungsunternehmen. Ein wichtiger Bestandteil ihres Angebots sind Fortbildungen, wodurch Mieterbeiräte ihre Kenntnisse zu Themen wie Mietrecht, Beteiligung und Kommunikation erweitern können.
Zuständigkeiten im Überblick – Wer macht was bei der STADT UND LAND?
Servicedienstleister
Unsere Servicedienstleister übernehmen insbesondere Notfälle und Kleinreparaturen.
Kontakt-Übersicht
Tel. Servicebüro Tempelhof-Schöneberg (Firma Apleona): +49 30 68921010
Tel. Servicebüro Neukölln (Firma Apleona): +49 30 68921020
Tel. Servicebüro Treptow Servicebüro Treptow (inkl. Kosmos-Viertel; Firma GIG): +49 30 68921030
Tel. Servicebüro Hellersdorf (inkl. Fredersdorf/Neuenhagen) – (Firma GIG): +49 30 68921040
Sophia
SOPHIA unterstützt Mieter*innen in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten und fördert das nachbarschaftliche Zusammenleben.
Sozial- und Mietschuldnerberatung, auch im nächstgelegenen Nachbarschaftstreff der SOPHIA↗Dieser Link führt zu einer externen Seite
Unterstützung bei Wohnraumanpassungen, z. B. barrierefreie Badumbauten
Vermittlung von Räumlichkeiten im Nachbarschaftstreff z. B. für Mieterbeiratssitzungen
Hauswart*in
SOPHIA unterstützt Mieter*innen in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten und fördert das nachbarschaftliche Zusammenleben.
Die Hauswart*innen sorgen für Sauberkeit, Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Wohnanlagen.
Reinigung von Gebäuden und Außenanlagen
Kontrolle der Verkehrssicherheit
Überprüfung technischer Gebäudeausrüstung
Unterstützung bei der Müllentsorgung
Kontrolle von externen Dienstleistern
Unterstützung bei der Einhaltung der Hausordnung
Zentraler Kundenservice
Der Zentrale Kundenservice ist die erste Anlaufstelle für Mieter*innen und unterstützt bei vielen Anliegen bereits im Erstkontakt.
Erste Anlaufstelle für Mieter*innen
Bearbeitung und Klärung von Standardanliegen im Erstkontakt, wie z. B. Erteilung von Auskünften zu Mietverträgen, Betriebskosten und Mieterkonten
Erstellung und Versand von Bescheinigungen und Dokumenten, wie z. B. die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Weiterleitung komplexer Vorgänge an die entsprechenden Fachabteilungen
Telefonische Erreichbarkeit unseres Zentralen Kundenservice:
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr sowie freitags von 09:00 - 14:00 Uhr unter der Telefonnummer (030) 6892-3000.
Immobilienverwalter*in
Die Immobilienverwalter*innen betreuen Mieter*innen bei individuellen Anliegen und stellen die Qualität sowie den Werterhalt der Bestände sicher.
Individuelle und fallbezogene Betreuung von Mieter*innen
Nach Terminvereinbarung: persönliche Ansprechperson für Mieter*innen vor Ort
Bearbeitung komplexerer Anliegen, die im zentralen Kundenservice nicht gelöst werden konnten
Steuerung und Beauftragung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Wohnqualität und Werterhaltung des Bestandes
Koordination und Steuerung externer Dienstleister im Rahmen der Bestandsbewirtschaftung und Qualitätssicherung
Durchführung von Objektbegehungen sowie Sicherstellung der Verkehrssicherungspflichten
Begleitung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Vermieter*in
Die Vermieter*innen begleiten den gesamten Vermietungsprozess von der Wohnungsabnahme und der Wohnungsbesichtigung bis zum Vertragsabschluss.
Organisation und Durchführung von Wohnungsübergaben und Wohnungsabnahmen
Vermietung freier Wohnungen
Durchführung von Besichtigungen
Beratung von Mietinteressierten zu Wohnungen, Mietkonditionen und Vertragsinhalten
Prüfung der Bewerbungsunterlagen und Bonität
Sicherstellung einer geringen Leerstandsquote durch zeitnahe Wiedervermietung
Quartierskoordinatorin
Die Quartierskoordination stärkt das Miteinander im Wohngebiet und unterstützt nachbarschaftliche sowie soziale Projekte.
Ansprechpartner*in für Mieterbeiräte
Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens
Unterstützung von Beteiligungs- und Nachbarschaftsprojekten
Organisation und Begleitung von Veranstaltungen und Aktionen im Quartier
Stärkung der Wohn- und Lebensqualität im Quartier
Soziale und koordinierende Aufgaben im Wohngebiet
Die Quartierskoordinatorinnen sind Ansprechpersonen für unsere Mieterbeiräte.
Diese erreichen Sie per E-Mail an: quartierskoordination@stadtundland.de
oder schreiben Sie eine persönliche E-Mail an Ihre Ansprechpartnerin.
Ausführliche Informationen zur Arbeit der Mieterbeiräte finden Sie in der „Satzung für Mieterbeiräte und Wahlordnung“.