Zu den Aufgaben des Mieterrates zählen insbesondere:
Beratung der STADT UND LAND zu den Planungen bei Neubau, Modernisierung, Instandsetzung, Quartiersentwicklung sowie Gemeinschaftseinrichtungen
Bündelung, Vertretung und Ausgleich der Mieterinteressen gegenüber STADT UND LAND
Entsendung eines stimmberechtigten Mitglieds und eines Gastes in den STADT UND LAND-Aufsichtsrat
Der Mieterrat setzt sich für die Interessen der Mieterschaft in grundsätzlichen und übergreifenden Fragen ein. Individuelle Mängelmeldungen oder persönliche Anliegen einzelner Mieter*innen gehören hingegen nicht zum Aufgabenbereich. Da die Mitglieder des Mieterrates ihr Engagement ehrenamtlich ausüben, konzentrieren sie sich auf Themen, die die Mieterschaft insgesamt betreffen. Für konkrete Anliegen rund um Ihre Wohnung bitten wir Sie, weiterhin die Ihnen bekannten Ansprechpersonen im Kleinreparaturmanagement oder in den jeweiligen Servicebüros zu kontaktieren.
Servicebüros↗Dieser Link führt zu einer externen Seite
Kleinreparaturmanagement