Artgerecht und rücksichtsvoll - Was gilt für die Haustierhaltung in der Mietwohnung?
Die ältere Dame im 3. Stock lebt schon lange allein – ein Segen, dass es ihren kleinen Terrier gibt, mit dem sie ihr Leben teilt. Der 12-jährige Tim im Erdgeschoss ist fasziniert von allem, was krabbelt, und hat zum Entsetzen seiner Schwester eine Vogelspinne zum Geburtstag bekommen. Und der junge Mann in der Wohnung daneben hat eine Tierhaarallergie und ist deshalb wenig begeistert, wenn die Nachbarskatze durch die offene Balkontür spaziert.
Bei der STADT UND LAND sind Katzen sowie Kleintiere wie Fische, Meerschweinchen oder Hamster in zumutbarer Zahl grundsätzlich erlaubt. Für Hunde sowie große oder exotische Tiere ist eine Haltungserlaubnis der Vermieterin erforderlich, die im Voraus beantragt werden muss.
Fast in jedem zweiten Haushalt leben Haustiere – viele von ihnen in Mietwohnungen. Ein generelles Verbot von Haustierhaltung gibt es zwar nicht, aber ob die Haltung des Wunschtieres erlaubt ist, lässt sich trotzdem nicht pauschal beantworten. Wenn die Mieterin oder der Mieter gerne ein Haustier in ihrer Wohnung halten wollen, kommt es neben dem Mietvertrag und der Hausordnung auch darauf an, um was für ein Tier es sich handelt. Bei der STADT UND LAND sind Katzen sowie Kleintiere wie Fische, Meerschweinchen oder Hamster in zumutbarer Zahl grundsätzlich erlaubt. Für Hunde sowie große oder exotische Tiere ist eine Haltungserlaubnis der Vermieterin erforderlich, die im Voraus beantragt werden muss.
Haltung exotischer Tiere ist anspruchsvoll
In Deutschland werden immer mehr exotische Tiere gehalten. Doch was heißt es wirklich, einen Papagei zu halten, der vielleicht 80 Jahre alt wird, oder eine Bartagame, deren artgerechte Haltung einige ganz spezielle Anforderungen stellt? Anders als Hunde oder Katzen sind exotische Tiere nicht domestiziert, also nicht an das Leben in Wohnungen und mit Menschen gewöhnt. Insekten, Echsen, Skorpione, Frösche und Schlangen sind Wildtiere, die in der Freiheit oft ihr ganzes Leben lang keinem Menschen begegnen würden. Deshalb ist es für sie meist schon stressig, Menschen zu sehen, geschweige denn von ihnen berührt zu werden. Auch umgekehrt ist es für Menschen schwierig, zum Beispiel einer Spinne oder einem Leguan anzusehen, ob sie sich wohlfühlen, ob etwas nicht stimmt oder sie sogar krank sind. Viele exotische Tiere sterben früh an haltungsbedingten Krankheiten. Ein exotisches Tier artgerecht zu halten ist ein Widerspruch in sich, weil Wildtiere nur in Freiheit artgerecht leben können. Oft stimmen grundsätzliche Bedingungen wie die Temperatur oder die Luftfeuchtigkeit nicht. Der Mangel an Fachwissen über exotische Tierarten gilt auch für Tierärzte. Die fachgerechte tierärztliche Versorgung von exotischen Tieren ist oft nicht möglich, sodass viele Exoten in Haustierhaltung Anzeichen von Krankheiten zeigen und viel zu früh sterben. Das sollte jedem Tierliebhaber, der über die Anschaffung eines exotischen Tiers nachdenkt, bewusst sein. Nicht nur für die Tiere bedeutet es Stress und Gefahr, mit Menschen zusammenzuleben. Auch für Menschen können exotische Tiere wie giftige Spinnen oder Würgeschlangen gefährlich werden. Dazu kommt, dass viele in Gefangenschaft gehaltene Reptilien Salmonellose-Erreger in sich tragen, die den Tieren nichts ausmachen, für Menschen aber gefährlich sind.
Auf gute Nachbarschaft achten
Manche Menschen verbringen schon ihr halbes Leben mit Haustieren. Anderen sind Tiere in der freien Wildbahn lieber. Deshalb kann es zu Ärger mit den Nachbarn kommen, obwohl die Haustierhaltung erlaubt ist. Verursacht ein Haustier anhaltende Lärm- oder Geruchsbelästigungen oder ist es sogar gefährlich und stört damit die Nachbarn, kann eine Erlaubnis unter Umständen widerrufen werden. Mieterinnen und Mieter mit tierischen Mitbewohnern sollten daher schon im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders darauf achten, dass ihre Haustiere niemanden belästigen. Auf der anderen Seite müssen auch die Nachbarn bis zu einem gewissen Maß tolerant sein. Gelegentliches Hundegebell oder Vogelgezwitscher gehören zu einer Geräuschkulisse, die akzeptiert werden muss.
3 Tipps zur Tierhaltung in Mietwohnungen
Mietvertrag prüfen
Schauen Sie in Ihrem Mietvertrag nach einer Regelung zur Tierhaltung. Ein pauschales Haltungsverbot gibt es nicht. Katzen sowie Kleintiere wie Zierfische oder Hamster sind erlaubt. Bei Hunden muss von der STADT UND LAND eine Haltungsgenehmigung eingeholt werden.
Rücksicht nehmen
Nehmen Sie als Tierhalter Rücksicht auf die Nachbarn und halten Sie sich an die Regeln. Schauen Sie in der Hausordnung, ob Hunde oder Katzen außerhalb der Wohnung angeleint werden müssen. Bemühen Sie sich um die Vermeidung von Lärm- und Geruchsbelästigungen.
Schäden versichern
Prüfen Sie, ob Sie ausreichend gegen mögliche von Ihren Tieren verursachte Schäden versichert sind.