
Strom vom eigenen Dach
Tobias Mette und Dennis Grzelak über die Solaranlagen bei der STADT UND LAND
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Tobias Mette (l.) ist Geschäftsführer der STADT UND LAND FACILITY GmbH. Dennis Grzelak (r.) leitet dort den Bereich Energieservices. Das 100-prozentige Tochterunternehmen der STADT UND LAND ist zuständig für den Hauswartservice und den Messdienst. Seit 2025 zählt auch das Thema Photovoltaikanlagen zu den Aufgaben des FACILITY-Teams.
© Photothek / Florian Gärtner
Solarstrom liegt in Deutschland bei den Energiequellen auf Platz drei hinter Windkraft und Kohle. In Sachen Klimaschutz will Deutschland bis 2045 vollständig treibhausgasneutral werden. Der Strombereich soll schon bis 2035 weitgehend ohne fossile Energien auskommen. Das gelingt nur durch den Ausbau von Photovoltaikanlagen – auch im Wohnungsbau. Tobias Mette und Dennis Grzelak von der STADT UND LAND FACILITY stehen dazu Rede und Antwort.
Die STADT UND LAND hat bereits 2004 die erste Photovoltaikanlage auf Gebäudedächern installiert. Wie hat sich seitdem das Thema „Solarstrom“ entwickelt?
Dennis Grzelak: Die Technik wurde über die Jahre deutlich effizienter und gleichzeitig günstiger. Deshalb setzen heute nicht nur Unternehmen, sondern auch viele Privathaushalte und Kommunen auf Solarstrom. Auch bei der STADT UND LAND haben wir das Thema kontinuierlich weiterentwickelt: Inzwischen sind 45 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von rund einem Megawatt auf unseren Dächern installiert – das entspricht rechnerisch dem Jahresstromverbrauch von etwa 450 Haushalten. Parallel dazu hat auch die Politik auf EU- und Bundesebene den Ausbau erneuerbarer Energien weiter unterstützt – etwa durch Förderprogramme oder gesetzliche Vorgaben.
Bei der Speichertechnik gab es ebenfalls Fortschritte: Solarstrom kann perspektivisch flexibler genutzt werden – auch wenn die Sonne mal nicht scheint. 2025 arbeitet die STADT UND LAND FACILITY als Tochterunternehmen der STADT UND LAND an der Übernahme der Zuständigkeit für die Photovoltaikanlagen.
Warum wird das geändert?
Tobias Mette: Mit Blick auf den Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer Energien wurde im Konzern entschieden, das Thema bei der STADT UND LAND FACILITY anzusiedeln – unter anderem, weil dort bereits Strukturen und Fachwissen aus dem ebenfalls notwendigen Messdienstbereich vorhanden sind. Denn auch mit Blick auf die geplante Einführung intelligenter Stromzähler, der sogenannten „Smart Meter“, bis 2032 bringt die FACILITY beste Voraussetzungen mit. Wir wollen dazu beitragen, die Energiekosten zu stabilisieren. Unter günstigen Rahmenbedingungen könnte das auch dazu führen, dass sich einzelne Betriebskosten für Mieterinnen und Mieter perspektivisch positiv entwickeln. Gleichzeitig wird die Abhängigkeit von stark schwankenden Energiemärkten nach und nach verringert. Vor diesem Hintergrund kümmern wir uns aktuell darum, die Anlagen in unserem Bestand zu optimieren.
Was bedeutet es für die Mieterinnen und Mieter, wenn die STADT UND LAND immer mehr Gebäude mit PV-Anlagen ausstatten will? Sind das aufwendige Bauarbeiten?
DG: Aktuell sind keine zusätzlichen Bauarbeiten ausschließlich für den PV-Ausbau vorgesehen. Das Berliner Solargesetz gibt grundsätzlich die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Solaranlagen vor. Es verpflichtet, Solaranlagen bei Neubauten sowie bei größeren Modernisierungsarbeiten zu installieren. Parallel dazu sollen bestehende Gebäude schrittweise nachgerüstet werden, zum Beispiel bei Dachsanierungen, um Solarstrom zu erzeugen.
Alle Arbeiten beziehen sich aktuell also auf Modernisierungen oder Neubauvorhaben. Das ist auch der günstigere Weg, weil dann ein Gebäude nur einmal eingerüstet werden muss, wenn gleichzeitig die Fassaden gedämmt, die Fenster ausgetauscht und eine PV-Anlage installiert wird. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter müssen also keine zusätzlichen Bauarbeiten auf ihren Gebäuden befürchten.
Wenn der Strom auf dem eigenen Dach produziert wird, hat das auch Auswirkungen auf die Stromrechnung der Mieterinnen und Mieter?
TM: Es kommt darauf an: Für die privaten Stromkosten sind natürlich die Mieterinnen und Mieter selbst verantwortlich. Sie hängen auch vom selbst gewählten Energieversorger ab. Aber wenn zum Beispiel ein Vermieter einen Teil der gewonnenen Solarenergie nutzt, um den Eigenverbrauch im Gebäude zu decken, etwa für Beleuchtung, Aufzüge oder Wärmepumpen, kann das die allgemeinen Stromkosten für die Mietparteien beeinflussen. Denn dadurch können die Gesamtkosten für den Strom im Gebäude sinken und die Betriebskosten können sich reduzieren. Das setzt allerdings voraus, dass nur ein geringer Teil dieses Stroms „ungenutzt“ ins Netz eingespeist wird.
DG: Eine andere Möglichkeit für Mieterinnen und Mieter, direkt von einer Solaranlage auf dem eigenen Dach zu profitieren, ist das sogenannte „Mieterstrom-Modell“. Dabei wird der Sonnenstrom primär nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern direkt an die Haushalte im Gebäude geliefert; und dies erfolgt meist deutlich günstiger als der Strom vom klassischen Anbieter, weil viele Zusatzkosten wie Netzentgelte entfallen. Besonders vorteilhaft wird es allerdings erst, wenn viele Mietparteien im Haus mitmachen: Der Sonnenstrom wird besser genutzt, die Kosten sinken, und die Energiewende kommt direkt bei den Menschen an. Allerdings: Die Umsetzung solcher Modelle ist aktuell noch mit rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen verbunden. Wir prüfen jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie sich solche Konzepte in Zukunft sinnvoll umsetzen lassen könnten, ohne die Wirtschaftlichkeit oder Versorgungssicherheit zu gefährden.
Kann man die Anlagen nur auf Neubauten mit Flachdächern installieren? Oder geht das auch auf Altbaugebäuden mit einem klassischen Satteldach?
DG: Ja, grundsätzlich ist das möglich. Solaranlagen lassen sich nicht nur auf Flachdächern, sondern auch auf klassischen Satteldächern installieren. Wichtig ist dabei allerdings nicht nur die Dachform, sondern auch der bauliche Zustand insgesamt, die Ausrichtung zur Sonne, die Tragfähigkeit des Daches und ob andere Gebäude oder Bäume Schatten werfen. Auch die Fragen, wie die Anlage gewartet werden kann und wie viel Platz im Haus für Technik vorhanden ist, spielen eine Rolle. Jede Installation wird daher individuell geprüft. Nicht jedes Dach ist geeignet – aber es gibt viele Gebäude, bei denen ein Ausbau mit Solaranlagen denkbar ist.
Nicht nur auf dem Dach hat Solarenergie Hochkonjunktur: Viele Mieterinnen und Mieter haben sich in den vergangenen Jahren eigene Balkonkraftwerke angeschafft. Ist das ein Problem, wenn später auf dem Gebäudedach eine größere PV-Anlage installiert wird?
DG: Das ist nicht ausgeschlossen. Balkonkraftwerke können in bestimmten Fällen zu Problemen führen – insbesondere, wenn diese ohne Genehmigung oder nicht fachgerecht installiert wurden. In unserem Wohnungsbestand gibt es bislang nur sehr wenige genehmigte Anlagen. Das hat gute Gründe: Gerade in älteren Gebäuden sind die technischen Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb oft nicht, oder nicht vollständig, gegeben. Diese kleinen Anlagen speisen Strom direkt in den Wohnungsstromkreis ein. Wenn das unsachgemäß geschieht, kann das zu Überlastungen, Sicherheitsrisiken oder Störungen im Gesamtsystem führen. Besonders gefährlich kann die Einspeisung über normale Steckdosen sein, da diese nicht für die Rückspeisung ausgelegt sind und überhitzen können. Ohne fachgerechte Absicherung drohen im schlimmsten Fall Stromschläge oder Brände.
TM: Wenn später zusätzlich eine größere Solaranlage auf dem Dach installiert werden soll, kann es auch zu Störungen oder sogar Sicherheitsrisiken kommen, wenn im Haus bereits mehrere ungeprüfte Mini-Anlagen in Betrieb sind. Jede Installation ist eine bauliche Veränderung, die immer vorher vom Vermieter genehmigt werden muss. Damit Balkonkraftwerke nicht zur Gefahr werden – weder für das Haus noch für die geplante Dachanlage – ist eine sichere, normgerechte Installation durch eine Elektrofachkraft wichtig. Wer ohne Genehmigung ein Balkonkraftwerk betreibt, trägt im Schadensfall die volle Verantwortung.
Nach wie vielen Jahren müssen die PV-Module erneuert werden?
DG: Solaranlagen sind auf eine lange Nutzungsdauer ausgelegt – in der Regel etwa 25 bis 30 Jahre. Im Laufe der Zeit sinkt die Leistung der Module leicht: Pro Jahr etwa 0,5 bis 1 Prozent. Das bedeutet, dass auch nach Jahrzehnten noch Strom erzeugt wird – nur eben etwas weniger als zu Beginn. Regelmäßige Wartung, Reinigung und Sichtprüfungen können dabei helfen, die Leistung möglichst lange zu erhalten. Vor allem Verschmutzungen wie Laub, Pollen oder Vogelkot sollten entfernt werden, damit die Module möglichst viel Sonnenlicht aufnehmen können. Ein kompletter Austausch ist meist erst nach vielen Jahren notwendig – und wird rechtzeitig geplant und umgesetzt, wenn es soweit ist.
Sind die PV-Module mit gesundheitlichen Risiken verbunden, etwa durch bestimmte Inhaltsstoffe oder Strahlung?
TM: Grundsätzlich sind Solarmodule so konzipiert, dass sie sicher im Gebrauch sind. Sie bestehen aus unbedenklichen Materialien wie Glas, Aluminium, Silizium und erzeugen keine gefährliche Strahlung, sondern wandeln lediglich Sonnenlicht in Strom um. Wichtig ist, dass die Anlage professionell geplant und montiert wird. Dann ist sie sicher im Betrieb und stellt kein Risiko für Gesundheit oder Umwelt dar. Die Module haben sich in den letzten Jahren wirklich mehr als bewährt.

Auch auf dem Dach der STADT UND LAND in der Neuköllner Werbellinstraße befindet sich eine Photovoltaikanlage
© Photothek / Florian Gärtner