Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke liegen derzeit voll im Trend. Bei der Installation von Balkon-Photovoltaikanlagen durch Mieter*innen sind einige Dinge zu beachten.
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Balkonkraftwerke liegen derzeit voll im Trend. Wir freuen uns über das Interesse unserer Mieter*innen an einer Balkon-Photovoltaikanlage, um mit der Erzeugung von klimafreundlichem Strom zur Energiewende beizutragen. Grundsätzlich ist die Installation einer Balkon-Photovoltaikanlage durch Mieter*innen möglich.
Von der STADT UND LAND werden ausschließlich handelsübliche, steckerfertige Komplettanlagen mit CE-Kennzeichnung und einer Maximalleistung von 800 Watt genehmigt. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur Komplettsysteme, bestehend aus Solarmodul, Wechselrichter und Anschlusskabel verwendet werden. Ein Schuko-Stecker ist ausreichend. Die verwendeten Systeme dürfen nur für die Stromversorgung der selbst angemieteten Wohnung verwendet werden.
Durch die Montage der Anlage dürfen keine Schäden am Bauwerk entstehen. Das Anbohren von Wänden, Fassadenteilen, Fensterelementen oder Balkonbrüstungen, Geländern, Balkonfußböden oder auch Terrassenfußböden ist nicht gestattet, konstruktive- und statische Eingriffe am Baukörper sind nicht zulässig.
Ob eine Balkon-Photovoltaikanlage an den vorhandenen, wohnungseigenen Stromkreis angeschlossen werden kann, muss vor der Installation durch eine Fachfirma geprüft werden. Alle Kosten für die Elektro-Überprüfung und die Nachrüstung einer geeigneten Schukosteckdose sowie der erforderlichen Zuleitungen sind durch die Mieter*innen zu tragen. Ein bestätigtes Prüfprotokoll (Stempel und Unterschrift) der Firma über die ausgeführten Arbeiten ist der STADT UND LAND nach Installation zu übergeben.
Für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Befestigung der Balkon-Photovoltaikanlage während des Betriebs sind die Mieter*innen verantwortlich. Ihnen obliegt die regelmäßige Verkehrssicherung für die installierte Anlage. Dabei ist auf die Gewährleistung der ordnungsmäßen Befestigung, lose Teile, optische Auffälligkeiten an der Elektroanlage und Solarpaneele in Augenschein zu nehmen. Bei Notwendigkeit ist eine Fachfirma hinzuzuziehen.
Spätestens mit Ende des bestehenden Mietverhältnisses verpflichten sich Mieter*innen zur Demontage und Beräumung der von ihnen installierten Photovoltaikanlage. Die installierte Steckdose verbleibt im Eigentum der vermietenden Instanz. Sollten in diesem Zusammenhang Beschädigungen festgestellt werden, verursacht durch eine nicht ordnungsgemäße Montage oder Demontage, sind Mieter*innen verpflichtet, auch diese vollständig zu beseitigen. Bei notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen an Fassaden und Balkonen ist bei Notwendigkeit die Anlage ebenfalls durch Sie (vorübergehend) auf eigene Kosten zu demontieren und auch wieder zu montieren.
Die Installation und der Betrieb der Balkon-Photovoltaikanlage müssen in die private Haftpflichtversicherung der Mieter*innen aufgenommen oder dafür eine Haftpflichtversicherung zusätzlich abgeschlossen werden. Der Nachweis darüber muss der STADT UND LAND vorgelegt werden. Darüber hinaus empfehlen wir Mieter*innen, ihre Hausratversicherung darüber zu informieren. Eine Haftung durch die Vermieterin wird nicht übernommen.
Mieter*innen müssen die Balkon-Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur anmelden (Gesetzliche Grundlage: Energiewirtschaftsgesetz).
Ggf. ist der Austausch des Stromzählers erforderlich und wird durch den Netzbetreiber i. d. R. kostenfrei durchgeführt. Dies entscheidet jedoch der Netzbetreiber. Die Beantragung erfolgt durch die Mieter*innen.
Sollten Sie sich für eine Balkon-Photovoltaikanlage entscheiden, sind zusammenfassend für eine Genehmigung unter Vorbehalt folgende Dokumente vor der Installation erforderlich:
Art und Größe der Anlage mit Herstellerangaben (Produktdatenblatt) sowie Angaben zum Aufstellort – Art und Lage der Befestigung/Montage der Anlage.
Prüfprotokoll der Elektrofachfirma über einen möglichen Anschluss an die Elektroanlage/Stromverteilung.
Erklärung bzw. Nachweis über Haftpflichtversicherung (inkl. Versicherungsschutz für den Zeitraum der Durchführung der Arbeiten).
Folgende Dokumente sind nach der Installation erforderlich und der STADT UND LAND unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten nachzureichen:
Prüfprotokoll der Firma über die ausgeführten Arbeiten nach Installation.
Anmeldebescheinigung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Erklärung bzw. Nachweis über Haftpflichtversicherung.
Mieter*innen, die eine Balkon-Photovoltaikanlage errichten möchten, bitten wir die genannten Unterlagen vor Antragstellung und unmittelbar nach der Installation jeweils gebündelt an ihre/n Kundenbetreuer*in zu senden.
Die schriftliche Genehmigung zur Aufstellung der Balkon-Photovoltaikanlage kann nach Vorliegen der aufgeführten Unterlagen in den Punkten 1 bis 3 seitens der STADT UND LAND unter Vorbehalt erteilt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Prüfung eine schriftliche Vereinbarung.