Wohngeld und Wohngeld Plus
Am 25.11.2022 hat der Bundesrat das Wohngeld-Plus-Gesetz abschließend beschlossen. Damit kann das Gesetz am 01.01.2023 in Kraft treten. Durch das Gesetz sollen rund 2 Mio. Haushalte, hiervon 1,4 Mio. Haushalte erstmalig oder erneut, einen Wohngeldanspruch haben. Der Auszahlungsbetrag soll von durchschnittlich rund 180 EUR pro Monat auf rund 370 EUR pro Monat steigen.
Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz
Am 25.11.2022 hat der Bundesrat das Wohngeld-Plus-Gesetz abschließend beschlossen. Damit kann das Gesetz am 01.01.2023 in Kraft treten. Durch das Gesetz sollen rund 2 Mio. Haushalte, hiervon 1,4 Mio. Haushalte erstmalig oder erneut, einen Wohngeldanspruch haben. Der Auszahlungsbetrag soll von durchschnittlich rund 180 EUR pro Monat auf rund 370 EUR pro Monat steigen.
Durch eine Anpassung der Wohngeldformel sollen ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs künftig 2,02 Mio. statt der jetzigen 600 Tsd. Haushalte in den Empfängerkreis des Wohngeldes gelangen. Das bedeutet, dass mit der Reform Haushalte Wohngeld bekommen, die vorher nicht berechtigt waren.
Eingeführt werden soll außerdem eine dauerhafte Heizkostenkomponente.
Auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen können Sie herausfinden, ob Sie wohngeldberechtigt sind.
mehr zur Wohngeld-Plus-Reform auf der Internetseite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)