
Wohnungswechsel: Von Zuviel zu Genau-Richtig
Wohnungsverkleinerung bei der STADT UND LAND leicht gemacht
Ihre Wohnung ist zu groß geworden – weil die Kinder ausgezogen sind, sich Ihre Lebenssituation verändert hat oder Sie beruflich viel unterwegs sind? Ab dem 1. September 2025 unterstützt die STADT UND LAND Sie beim Wechsel in eine kleinere, besser passende Wohnung.
Warum ein Wohnungswechsel in eine kleinere Wohnung?
Wohnbedürfnisse ändern sich. Was früher ideal war, kann heute zu groß oder unpraktisch sein. Mit unserem Wohnungswechsel-Angebot unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer kleineren, besser passenden Wohnung innerhalb unseres Wohnungsbestands. Das entlastet Sie und hilft sogar dabei, den Wohnraum in Berlin effizienter zu nutzen.
Ihre Vorteile:
Passende Wohnungsangebote: Sie erhalten von uns je nach Verfügbarkeit bis zu drei passende Wohnungsangebote innerhalb von zwölf Monaten zugeschickt. Anschließend können Sie entscheiden, ob die Wohnung für Sie in Frage kommt und einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Faire Miete: Der monatliche Mietpreis der neuen Wohnung richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete (ohne Neuvermietungszuschlag) bzw. den geltenden Förderbestimmungen.
Keine doppelte Miete: Durch einen zeitlich abgestimmten Umzug zahlen Sie keine doppelte Miete.
Mieterlass möglich: Mieter*innen mit geringen Einkommen können beim Wohnungswechsel in eine kleinere Wohnung einen einmaligen Mieterlass erhalten. Dabei gilt: Haushalte mit einem Einkommen bis WBS 140 erhalten maximal zwei Nettokaltmieten Mietreduktion, Haushalte mit Einkommen bis WBS 220 erhalten maximal eine Nettokaltmiete. Die Prüfung erfolgt durch die STADT UND LAND.
Wer kann mitmachen?
Alle aktuellen Mieter*innen der STADT UND LAND, die sich um mindestens ein Zimmer und 10 qm in der Wohnungsgröße verkleinern möchten.*
Und so geht’s:
Sprechen Sie unseren Zentralen Kundenservice (ZKS) an. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Wohnungswechsel in eine kleinere Wohnung. Der ZKS ist erreichbar unter 030 6892-3000.
Jetzt verkleinern. Und wieder genau richtig wohnen.
Die neue, kleinere Wohnung muss nachhaltig für den/die Mieter*in leistbar sein, d.h. die Miete darf maximal ein Drittel des monatlichen Haushaltseinkommens darstellen. Ein Rechtsanspruch auf den Wohnungswechsel besteht nicht.
Informationen zum Wohnungswechsel
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