Airbnb – Chance oder Risiko?
In den letzten Jahren hat sich das Freizeit-, Konsum- und Mobilitätsverhalten vieler Menschen stark verändert. Das zeigt sich auch an der Art, wie wir Urlaub machen. Galten einst Pauschalangebote mit Vollpension im Hotel und mit Reiseführer als schönste Form des Reisens, sind heute mehr Individualität und Direktkontakt mit dem Alltagsleben der Leute vor Ort gefragt.
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Ein Unternehmen, das diese Nachfrage bedient, ist die 2008 in den USA gegründete Internetplattform Airbnb, die private Unterkünfte als Ferienwohnungen vermittelt – ein Geschäftsmodell, das sowohl für den Vermieter als auch den Mieter der Wohnung einfach und kostengünstig funktioniert. Die Idee dahinter ist eine Art Ringtausch: Im Sinne des Slogans „Teilen ist das neue Haben“ vermietet man beispielsweise seine Wohnung in Berlin an Urlauber aus Rom, während man selbst Urlaub in einer Wohnung in Paris macht, deren Besitzer gerade in Istanbul ist – und so weiter.
Eine gute Idee mit unguten Folgen
Seit einiger Zeit jedoch zeigen sich die Schattenseiten dieser Form des Reisens. Partytouristen stören oft mit nächtlichem Lärm die Nachbarschaft, was vor allem dann problematisch wird, wenn eine Wohnung immer wieder untervermietet wird, weil der eigentliche Mieter sie nur noch aus finanziellem Interesse hält. Das ist zwar illegal, aber schwer nachweisbar, zumal Airbnb sich hier aus der Verantwortung zieht. Dadurch steigt die Zahl rein kommerziell genutzter Mietwohnungen kontinuierlich an und vergrößert so nicht nur die Wohnungsnot in der Stadt, sondern treibt auch die Mieten weiter in die Höhe. Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wird eine 100 Quadratmeter große Wohnung in Berlin mit jedem Airbnb-Inserat pro Jahr 156 Euro teurer. Leider sind derlei Zweckentfremdungen keine Ausnahmefälle. Man geht davon aus, dass mehr als ein Viertel der weltweit über 5 Millionen Inserate bei Airbnb inzwischen rein gewerblich sind.
Allein in Berlin werden aktuell rund 18.000 Wohnungen auf Airbnb inseriert, die sich fast alle in den Innenstadtbezirken befinden. Zwar wurde das Gesetz, das Berliner Zweckentfremdungsverbot, 2021 überarbeitet, um die gewerbliche Nutzung zu erschweren, aber mangelnde Datentransparenz bei Airbnb erschwert die Kontrollen. Lösungen werden nun auf europäischer Ebene gesucht, etwa mithilfe von Städteallianzen für besseren Austausch. Auch eine zeitliche Befristung für Kurzvermietungen wird diskutiert.
Fakt ist: Teilen statt besitzen ist ein lobenswertes Prinzip, eine rein gewerbliche Weitervermietung ist und bleibt verboten.