Das kleine Einmaleins des Bauens - Was bedeutet was?
Egal, ob die Kellertür klemmt oder eine Strangsanierung ansteht, die STADT UND LAND ist auf alles vorbereitet. Verschiedene Abteilungen und Bereiche sind für große und kleine Maßnahmen zuständig: vom Bereich "Bestandsmanagement“ über „Bauen im Bestand“ und „Instandhaltungsmanagement“ bis zum Team „Neubau“. Wir haben die Kollegen gebeten, die wichtigsten Begriffe zu erklären.
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Kleinreparaturmanagement
Der Wasserhahn tropft, die Balkontür klemmt, der Durchlauferhitzer will nicht mehr? Das sind typische Beispiele für kleinere Instandhaltungsmaßnahmen, deren Umsetzung weniger als 1.000 EUR brutto kosten wird. Wer als Mieterin oder Mieter einen derartigen Schaden meldet, landet beim Kleinreparaturmanagement der STADT UND LAND, kurz KRM. Hier schickt die STADT UND LAND – je nach Dringlichkeit – einen Notdienst oder koordiniert einen Handwerkertermin.
Instandhaltung
Zur Instandhaltung zählen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Soll-Zustands. Beim im oberen Absatz genannten KRM geht es um einen konkreten Anlass. Die klassische Instandhaltung soll gerade verhindern, dass demnächst auf ein Problem reagiert werden muss. Mit Vorbeugungsmaßnahmen soll verhindert werden, dass ein Gebäude „in die Jahre kommt“ und sich dann die Reparaturen häufen. Auch Wartungsarbeiten zählen dazu, um den Soll-Zustand zu bewahren. Bei der STADT UND LAND zählen zudem auch alle „kleineren“ Reparaturen ab 1.000 EUR zum Bereich Instandhaltung. Diese Maßnahmen können aufgrund von Handwerker-Engpässen oder Lieferschwierigkeiten ggf. auch nicht immer sofort umgesetzt werden.
Instandsetzung
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustands. Bei dieser Art von Reparaturen wird Defektes oder Beschädigtes wieder funktionsfähig gemacht oder durch ein baugleiches Objekt ersetzt – der vertragsgemäße Zustand wird wieder hergestellt. Für Mieterinnen und Mieter ist wichtig zu wissen, dass derartige Arbeiten stets vorher angekündigt werden, wenn sie in der Wohnung erfolgen müssen. Die Betriebsabläufe der STADT UND LAND sind davon geprägt, dass diese Arbeiten ausgeschrieben werden müssen. Die entsprechenden Vergabeverfahren sind häufig aus juristischen Gründen sehr aufwendig.
Modernisierung
Werden Fenster, Wasserhähne und Durchlauferhitzer ausgetauscht und durch bessere Varianten ersetzt, sind dies Modernisierungsmaßnahmen. Das macht man in der Regel, um Energie und Wasser einzusparen sowie einen zeitgemäßen Wohnungsstandard zu schaffen. Die Gebäude erfahren eine objektive Verbesserung. Auch eine notwendige Reparatur kann zugleich eine Verbesserung in diesem Sinne mit sich bringen. Man spricht dann von einer modernisierenden Instandsetzung. Oftmals stehen auch gesetzliche Vorgaben hinter den entsprechenden Modernisierungsvorhaben.
Sanierung
Die Bezeichnung „Sanierung“ ist eher ein Überbegriff, denn eine Sanierung enthält in der Regel Instandsetzungs- und Modernisierungsanteile. Wenn es eher um substanzielle Bereiche wie Dächer, Deckenbalken, Fassaden und Fenster geht, spricht man in der Regel von Sanierungsmaßnahmen. Auch wenn es um energetische Maßnahmen geht, verwendet man eher den Sanierungsbegriff. Eine Folge von umfassenden Sanierungen ist meist ein Anstieg der Miete, während die Nebenkosten danach sinken können, zum Beispiel aufgrund der Energieeinsparung bei Warmwasser und Heizung. Jedoch erfolgt diese Umlage nur für den Anteil der Modernisierungsmaßnahmen. Die Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen trägt allein der Vermieter. Zudem ist die Höhe der Modernisierungsumlage bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin gedeckelt; eine Regelung, von der auch die Mieterinnen und Mieter der STADT UND LAND profitieren.